Von Madlen Kazmierczak
Ein Schüler stürzt beim Schulsport über einen herumliegenden Medizinball und schlägt sich das Knie auf. Der Unfall wird im Sekretariat gemeldet, das Kind zum Arzt gebracht und behandelt. – Auf dem Weg zum Gericht übersieht ein Zeuge einen herankommenden Fahrradfahrer und prallt mit ihm zusammen. Bei dem Unfall verletzt er sich das Schultergelenk. Mit diesen und ähnlichen Versicherungsfällen beschäftigen sich die Menschen hinter dem roten Backsteingemäuer an der Rosa-Luxemburger-Straße – Mitarbeiter der Unfallkasse Sachsen.
Auch Blutspender versichert
Die öffentliche Behörde hat zwei Aufgabengebiete: die Entschädigung und die Prävention. In der Entschädigungsabteilung bearbeiten Diplomverwaltungswirte und Sachbearbeiter die Versicherungsfälle. Angestellte im öffentlichen Dienst, Kinder und Jugendliche haben Ansprüche auf die Leistungen der gesetzlichen Kasse. Denn sie sind nicht durch eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Dazu gehören nicht nur Kindergartenkinder, Schüler und Studenten, sondern auch Behinderte, die in Werkstätten arbeiten, Angehörige, die ihre Verwandten pflegen, sowie Haushaltshilfen und Tagesmütter. „In allen Bereichen, die dem öffentlichen Interesse dienen, versichern wir die Personen“, erklärt der Geschäftsführer der Unfallkasse Sachsen Günther Schön. „Auch Blutspender, ehrenamtliche Helfer, Lebensretter und Strafgefangene stehen unter dem Schutz der Unfallkasse“, so Schön.
Unfallanzeigen und Arztberichte werden überprüft und nach Zuständigkeit sortiert. In der Datenerfassung werden sie eingescannt und zusätzlich als Dateien in die Programme eingegeben. In den Archiven landen nur noch die besonders schweren Fälle. Alles andere läuft digital ab. Für den Datenschutz ist das Rechenzentrum der EDV-Abteilung zuständig. Außerdem sorgen die Fachleute dafür, dass alle Computerprogramme und technischen Geräte ordnungsgemäß laufen.
Die Bearbeitung eines Versicherungsfalles beginnt beim zuständigen Arzt. Wenn ein Verletzter in die Notambulanz kommt oder zum Hausarzt geht, muss dieser die Ereignisse der Unfallkasse melden. Der Arztbericht geht daraufhin in die Unfallkasse ein und wird dort geprüft. In manchen Fällen ist es allerdings sehr schwierig, einen Nachweis zu erbringen.
Hat sich ein Hobbytennisspieler das Knie verletzt, ist kaum nachvollziehbar, ob nicht seine Freizeitbeschäftigung den Knieschaden verursacht hat und der Arbeitsunfall nur eine Folge dessen ist. In dem Fall ist die medizinische Beurteilung ausschlaggebend. „Kommt es zu keiner Einigung, muss das Gericht entscheiden“, so Günther Schön.