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Entscheidungsfreiheit, aber auch ein Haken

Im laufenden Jahr stellt der Freistaat Sachsen immerhin 40,6 Millionen Euro an Schulbaufördermitteln für allgemein bildende Schulen und Förderschulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung.

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„Mehr als die Hälfte davon, 25,5 Millionen Euro, werden erstmals pauschaliert zweckgebunden an die Landkreise und kreisfreien Städte gegeben“, heißt es in einer Pressemitteilung des Kultusministeriums, in der auch der Verteilungsmaßstab genannt wird. „Die Höhe der jeweiligen Mittelzuweisung pro Landkreis und kreisfreier Stadt richtet sich nach den dort vorhandenen Schülerzahlen.“

Für Hoyerswerda, wo sich ja beide Formen von Bildungseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft befinden, bedeutet das nach Auskunft des zuständigen Bürgermeisters Thomas Delling, dass von den zu verteilenden Millionen rund 450 000 Euro in die Stadtkasse fließen. Diese sind auch schon im aktuellen Haushaltsplan eingearbeitet. Die Frage, ob das mehr Fördermittel als bislang sind, beantwortet er allerdings mit einem klaren Nein. Überhaupt ist er über dieses System der Fördermittelvergabe nicht allzu glücklich. Bislang habe es auf Antrag eine Einzelförderung von Bauvorhaben gegeben. Mit Hilfe solcher Einzelförderungen werden in der Stadt derzeit auch das Foucault-Gymnasium und das Förderzentrum für Körperbehinderte saniert. Durch die Neuregelung gebe es laut Thomas Delling künftig keine Einzelförderung mehr. Was bedeutet, dass eigentlich nicht mehr über die Realisierung von Großprojekten, ins Foucault-Gymnasium fließen etwa sechs Millionen Euro und in die Körperbehindertenschule nochmals rund 12 Millionen Euro, nachgedacht werden braucht. Die positive Seite der neuen Verfahrensweise: „Mit der pauschalierten Zuweisung der Fördermittel stärken wir die Entscheidungsfreiheit der kommunalen Ebene . . .“, so Kultusminister Mannsfeld. (rgr)