Von Jens-Rüdiger Schubert
Um an Geld zu kommen, schreckten Eugen P. und sein Kumpan nicht davor zurück, ihre Opfer mit dem Messer zu bedrohen. Wegen Erpressung, Raub und Körperverletzung musste sich der alkoholabhängige 27-Jährige deswegen vor dem Landgericht Görlitz verantworten. Konkret ging es um einen Vorfall, der sich am 20. Oktober 2009 in Löbau ereignet hatte. Verhandelt wurde nur gegen P., da das Verfahren gegen den anderen Beteiligten abgetrennt wurde.
In ihrer Anklage warf die Staatsanwaltschaft Eugen P. vor, zwei Löbauer massiv unter Druck gesetzt zu haben, um an Geld und Sachwerte zu kommen. Um ein Handy zu erhalten, ging P. mit Fäusten und Tritten gegen sein Opfer vor. Um Geld zu erhalten, setzten sie ein Küchenmesser mit etwa 20 Zentimeter langer Klinge ein, das sie den Opfern an den Hals hielten. So wurden diese gezwungen, sich an ihre Hausbank zu wenden, um einen Dispositionskredit zu beantragen. Allerdings waren die Bedrohten finanziell so klamm, dass ihnen die Banken keine Kredite einräumten. Glück für die Angeklagten. Denn somit blieb es beim Versuch der räuberischen Erpressung.
Nach vier Verhandlungstagen mit neun Zeugenvernehmungen wurde P. zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.