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"Es könnte auch Corona sein"

Ein 38-jähriger Görlitzer erschien nicht zur Hauptverhandlung am Amtsgericht Weißwasser. Vielmehr kam ein Telefonanruf.

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Symbolbild © Peter Steffen/dpa (Symbolfoto)

Von Jost Schmidtchen

Die Anklagebank blieb am Morgen des Verhandlungstages leer, der Görlitzer war ohne Begründung nicht erschienen. Und das, obwohl er selbst Einspruch gegen einen gegen ihn erlassenen Strafbefehl eingelegt hatte.

Fünf Minuten nach Verhandlungsbeginn klingelte im Gericht das Telefon, Amtsrichter Frank Trepzik nahm das Gespräch entgegen. Da rief der Angeklagte aus  Berlin-Johannisthal an, dass er nicht kommen könne.

Er sei bei einem Kumpel zum Wochenendbesuch gewesen und habe sich seit Sonnabend nicht wohlgefühlt. Nun müsse er zum Arzt gehen, das Unwohlsein ginge nicht weg. Es könne auch Corona sein. Das solle der Arzt kontrollieren. Der Amtsrichter akzeptierte diese Entschuldigung nicht und teilte dem Angeklagten mit, dass die Verhandlung auf anderem Wege beendet wird.

Der Görlitzer soll am 12. Oktober 2019 um 14.40 Uhr auf dem Kundenparkplatz von Rossmann in Niesky bei einem Einparkvorgang eine Frau übel beleidigt haben. Das Amtsgericht Weißwasser erließ daraufhin einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 20 Euro (3.000 Euro). Die Höhe ergibt sich, weil der Angeklagte bereits 15 Mal im Bundeszentralregister steht, darunter dreimal einschlägig. Die Verfahrensbeteiligten kamen überein, dass die Begründung des Ausbleibens nicht hinnehmbar sei.

In seinem Urteil verwarf Amtsrichter Frank Trepzik den Einspruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, bei erneutem Einspruch wird das Verfahren neu aufgerollt.

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