Von Wolfgang Klaus
Dieser 20-Jährige hatte nicht etwa eine selbst gebastelte Bombe in seiner Tasche. Eigentlich hatte er auch gar nicht die Absicht, ein solches Sprenggerät in einem Flur der Riesaer Arbeitsagentur abzustellen, wie in der Verhandlung deutlich wurde. Doch was soll eine Angestellte davon halten, wenn ein Bürger während einer Aussprache voller Wut droht, „alle hier zu erschießen“. Oder als er sich ungerecht behandelt fühlte, schrie er sogar: „Dann geht hier eine Bombe hoch!“
Das mit dem Schießen habe er nicht gesagt, erklärte er als Angeklagter vor Jugendrichterin Trautlinde Sanden in der Verhandlung am Riesaer Amtsgericht. Und die Drohung mit der Bombe „war ja nicht so gemeint“, spielte er die Sache runter. Es mag ja sein, dass das nur so eine Redewendung war. Eine Anzeige wegen der Androhung einer Straftat brachte ihm das trotzdem ein.
Wutausbruch im Amt
Staatsanwältin Eva-Maria Beitz hielt dem jungen Mann deutlich vor, dass er schließlich mit einem Verbrechen gedroht habe. Und wer weiß schon, wie ernst so etwas gemeint ist.
Der Anlass für seine Drohung wurde erst allmählich deutlich. Der junge Vater hatte das Geld für eine Erstausstattung seines Babys beantragt und war nun „halt verrückt geworden“, weil der Bescheid des Amtes nach seiner Meinung zu lange dauerte.
Nun hatte der arbeitslose Mann allerdings keinen Grund, sich so aufzuspielen, wie ihm die Richterin vorhielt. Eine Beschäftigung im Kolping-Bildungszentrum hatte er bald wieder abgebrochen. Da habe er ja „jeden Tag so zeitig aufstehen müssen“, wie er ohne rot zu werden erklärte.
Ziemlich kleinlaut
Einen dann angebotenen Ein-Euro-Job hatte er gar nicht erst angetreten. Da habe er das Busgeld von Nünchritz, seinem damaligen Wohnort, nach Glaubitz als Arbeitsort nicht gehabt. Den Einwurf der Richterin, die zwei, drei Kilometer könne man ja auch mit dem Fahrrad bewältigen, quittierte der kräftig gebaute Mann mit einem empörten Blick.
Ziemlich kleinlaut nahm der mehrfach Vorbestrafte dann jedoch seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück, der ihm bei 30 Tagessätzen einen Geldstrafe von 300 Euro auferlegt. Außerdem hat er sich bei der Arbeitsagentur schriftlich für sein Benehmen zu entschuldigen.