Landkreis. Zum 1. Januar 2008 trat die neue Kehrverordnung in Sachsen in Kraft. Damit passt sich Sachsen nach Niedersachsen als zweites Bundesland an die Entwicklungen der modernen Heiz- und Abgastechnik an. Die Hauseigentümer werden in Zukunft durch geringere Kehrintervalle deutlich entlastet.
Durch die Einführung der Verordnung entfallen für die Schornsteinfeger aufgrund geringerer Kehr- und Überprüfungsintervalle rund 20 Prozent der Arbeitswerte. Zahlte ein Haushalt mit einer Ölheizung bisher 55 Euro für die Inspektion, sind es künftig nur noch 47 Euro, sagt Thomas Kuntke, Technischer Sachverständiger der Schornsteinfegerinnung Meißen. Im Gegenzug verteuern sich dagegen die Gebühren für die klassische Kehrung der Esse, an die Kamine oder Kachelöfen angeschlossen sind. Die Kosten dafür würden um bis zu fünf Euro steigen, so Kuntke.
Da ab diesem Jahr zugunsten der Bürger eine Entlastung eintritt, gleichzeitig jedoch für die Bezirksschornsteinfegermeister Arbeiten entfallen, wurden in diesem Jahr neue Kehrbezirkseinteilungen vorgenommen. Die Anzahl der Kehrbezirke im Freistaat Sachsen wurden um bis zu 20 Prozent verringert. „Diese Ausdehnung der Kehrbezirke kompensiert aber nicht den Verdienstausfall der Schornsteinfeger“, so Kuntke. Im Durchschnitt erziele ein Meister im Jahr einen Umsatz von rund 38000 Euro. (SZ)