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Suppe kalt: Ihre Rechte im Restaurant

Gäste ärgern sich über viel Dinge – manchmal zu recht. Aber auch sie müssen Regeln einhalten.

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Und was, wenn keiner kommt?
Und was, wenn keiner kommt? © dpa/Christin Klose

Im Hasenfilet steckte noch eine Schrotkugel. Das konnte der Gast natürlich nicht wissen und biss hinein. Danach hatte er einen Zahn weniger, bekam vor Gericht aber 500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen (Amtsgericht Waldkirch, Az.: 1 C 397/99).

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