Ex-Hauptamtsleiterin als Betrügerin verurteilt

Region. Mit Spannung erwarteten die Zuhörer nach der dreistündigen Verhandlung den Urteilsspruch der Richterin: Die ehemalige Hauptamtsleiterin der Gemeinde Großweitzschen hat sich der Urkundenfälschung und des Betrugs schuldig gemacht.
Sie hat eine Urkunde gefälscht, damit einen höheren Schulabschluss vorgetäuscht, um die Stelle der Amtsleiterin behalten zu können. Somit hat die 55-Jährige die Gemeinde Großweitzschen um rund 8.600 Euro betrogen, denn das ist der Lohn, den die Frau unrechtmäßig erhalten hat.
Mit diesem Urteil des Amtsgerichts Döbeln geht ein seit nunmehr 2014 schwelender Konflikt zwischen ihr, der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat zu Ende. Vorausgesetzt, die ehemalige Mitarbeiterin legt keinen Einspruch gegen den Urteilsspruch ein.
Leise und sehr zurückhaltend antwortete die Angeklagte auf die Fragen der Richterin. Sie gab gleich zu Beginn ihrer Aussage zu, dass sie im Jahr 2016 das Abschlusszeugnis ihrer dreijährigen Weiterbildung zur Verwaltungsfachwirtin gefälscht und später dem damaligen stellvertretenden Bürgermeister Jörg Burkert als Nachweis vorgelegt habe. Aber nur zögerlich wollte sie erklären, wie es dazu kam.
Die Frau hatte zum 1. April 1989 als Sachbearbeiterin in der Gemeinde angefangen. Im Juli 2014 bewarb sie sich als Leiterin des Hauptamtes, weil ihre Vorgängerin in den Ruhestand gegangen war. Bedingung dafür war laut Beschluss des Gemeinderates, dass sie einen Abschluss als Verwaltungsfachwirtin ablegen musste, um so als Mitarbeiterin des gehobenen Dienstes in der Verwaltung tätig sein zu können, wie ihre Vorgängerin.
Bereits 2012 habe sie die Weiterbildung mit diesem angestrebten Abschluss begonnen und diese Ausbildung zudem aus der eigenen Tasche finanziert. In der Gemeinderatssitzung im Juli 2014 wurde beschlossen, ihr den Posten der Hauptamtsleiterin zu übertragen.
Angeblich habe sie aber nicht gewusst, dass die Anstellung als Hauptamtsleiterin nur unter der Voraussetzung möglich war, dass sie die Prüfung auch ablegen muss. „Darüber hat mit mir niemand gesprochen“, behauptete sie vor Gericht. Dem widersprachen aber Jörg Burkert, heutiger Bürgermeister der Gemeinde, Gemeinderat Enzo Müller und der damalige Bürgermeister Ullrich Fleischer, die als Zeugen vor Gericht geladen waren.
Vor allem die Aussage Fleischers war für die Verhandlung entscheidend. „Nach dem Beschluss des Gemeinderates habe ich mit ihr gesprochen und ganz klar erläutert, unter welchen Bedingungen sie die Stelle bekommen hat. Nämlich, dass sie den Abschluss machen und dieses Zeugnis vorzulegen hat“, erklärte ihr Ex-Chef. Sie habe dann Anfang 2016 unaufgefordert verkündet, dass sie die Abschlussprüfung bestanden hat. Er selbst habe aber das später von ihr gefälschte Zeugnis nie gesehen. „Ich habe ihr so wie all meinen Mitarbeitern vertraut, dass das tatsächlich so ist“, so der 58-Jährige vor Gericht.
Weil der Gemeinderat aber hartnäckig nach dem Abschluss gefragt habe und zunehmend skeptisch gewesen sei, fühlte sie sich unter Druck und erstellte das Abschlusszeugnis einfach selbst. Gemeinderatsmitglied Enzo Müller hatte damals darauf bestanden, das Dokument zu sehen. Ob sie ihm daraufhin auch das gefälschte Zeugnis oder aber ein anderes Dokument vorgelegt hatte, konnte nicht eindeutig geklärt werden.
Fakt ist aber, dass die Frau den Unterricht der Weiterbildung zwar besucht hatte, aber nie zur Abschlussprüfung angetreten war. „Weil ich soviel gearbeitet habe und teilweise eine 50-Stunden-Woche hatte, wollte ich die Prüfung später machen, wenn ich wieder vernünftige Arbeitszeiten habe“, erklärte sie.
Außerdem habe sie damals auch schon angedeutet, dass sie wegen der hohen Arbeitsbelastung lieber wieder in ihre frühere Stelle als Sachbearbeiterin im Meldeamt zurückwolle. Das habe sie Bürgermeister Fleischer auch so erklärt.
Dem widersprach ihr Ex-Chef in seiner Aussage aber deutlich. Zwar sei zur Sprache gekommen, dass der Arbeitsaufwand zeitweise sehr hoch gewesen ist, aber von einem Rücktritt von ihrer Position als Hauptamtsleiterin wurde nie gesprochen, so Fleischer.
Für die Staatsanwältin war nach der Beweisaufnahme eindeutig beweisen, dass die damalige Amtsleiterin vorsätzlich eine Urkunde gefälscht und zudem betrogen hat. Sie erklärte in ihrem Abschlussplädoyer, dass eine Freiheitsstrafe möglich wäre, diese aber nicht angemessen scheint. Die Geldstrafe und auch die frühere Pfändung ihres Kontos seien bereits Strafe genug.
Deshalb forderte sie, die Angeklagte wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro zu verurteilen. Die Verteidigerin räumte die letztlich unnötige Fälschung des Abschlusszeugnisses ihrer Mandantin ein. „Das hat sie gemacht, das hat sie auch zugegeben“, so Rechtsanwältin Beatrice Rauch.
Den Betrug jedoch sah sie nicht als erwiesen an. „Meine Mandantin wollte sich nicht bereichern. Zumal konnte sich Bürgermeister Fleischer nicht mehr detailliert an das Gespräch über die Bedingungen der Stellenbesetzung erinnern“, begründete sie. Sie plädierte für eine geringere Geldstrafe.
Richterin Weiß sah letztlich eine Strafe von 3.000 Euro als „angemessen und erforderlich“ an. „Ich glaube zwar nicht, dass Sie sich bereichern, sondern den besseren Job behalten wollten. Doch sie haben die Voraussetzungen und die Verabredung dafür nicht erfüllt“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Da die Gemeinde ihr einen nicht zustehenden höheren Lohn gezahlt hat, ist der Kommune ein Schaden in Höhe von rund 8 600 Euro entstanden. Diese Summe muss die Frau nun ebenso wie die Gerichtskosten zurückzahlen.
„Das war die größte Dummheit meines Lebens“, sagte die ehemalige Gemeindemitarbeiterin in ihren letzten Worten.