SZ +
Merken

Ex-Lebensgefährtin und Kind beleidigt?

Ein Mann aus Leisnig stand wegen Beleidigung vor Gericht. Er bestritt die Taten. Doch es gab schon oft Zoff in der Familie.

Teilen
Folgen
© Symbolbild/dpa

Von Helene Krause

Leisnig. Ein 36-jähriger Leisniger soll am 29. Dezember des vergangenen Jahres ein Kind mit den Worten: „Du scheißverkacktes Kind“, beleidigt haben. Nicht nur deshalb musste er sich kürzlich vorm Amtsgericht Döbeln wegen Beleidigung verantworten. Denn die Mutter des Kindes hatte Anzeige erstattet. Auch ihr gegenüber soll der Mann handgreiflich geworden sein. Der Mann soll der Geschädigten am 2. Januar die flache Hand ins Gesicht gedrückt haben, um sie wegzudrücken. Das vermeintliche Opfer erstattete Anzeige. Der Angeklagte erhielt einen Strafbefehl. Er sollte ein Bußgeld in Höhe von 450 Euro zahlen. Gegen den Strafbefehl ging er in Einspruch. Der Fall landete deshalb vor Gericht.

Etwas ratlos schauten sich Richter René Stitterich und Verteidiger Rechtsanwalt René Noack zu Beginn der Verhandlung an, denn die Geschädigte war nicht als Zeugin erschienen.

Der Streitfall hat eine Vorgeschichte. Schon seit Langem schwele ein Streit zwischen der Geschädigten und dem Beschuldigten. Mehrfach habe es schon wechselseitige Anzeigen wegen Bedrohung, Körperverletzung und Beleidigung gegeben. Sogar eine Bratpfanne soll die Geschädigte dem Angeklagten schon auf den Kopf geschlagen haben.

Sind die Beschuldigungen falsch?

Im November 2014 war dem Beschuldigten ein Brief vom Familiengericht zugestellt worden. Er sollte aus dem Haus, in dem auch die Geschädigte wohnt, ausziehen. Die spätere Verhandlung im Sinne des Gewaltschutzgesetzes (Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen) ging gut für ihn aus. Er durfte weiter in dem Haus wohnen bleiben. „Die Beschuldigungen sind falsch“, erklärte Rechtsanwalt Noack aus Döbeln bei der jüngsten Verhandlung. „Es gab nie Hinweise für die Taten. Alle Verfahren wurden eingestellt.“

Als Grund für die ständigen Beschuldigungen geben Verteidiger und Angeklagter an, dass die Geschädigte ihren Exlebensgefährten aus dem Haus haben will. „Im Sinne des Gewaltschutzgesetzes hat sie ihn nicht aus dem Haus bekommen“, sagte Verteidiger René Noack. „Jetzt versucht sie auf diese Art, meinen Mandanten loszuwerden. Die Frau ist erfinderisch.“

Der Angeklagte selbst bestritt die Taten: „Ich war an diesem Tag zur Ergotherapie und bei meinen Eltern. Ich bin erst spät abends wieder nach Hause gekommen.“

Im Bundeszentralregister hat der Beschuldigte keinen Eintrag. Deswegen und weil die Geschädigte mit ihrem Nichterscheinen vor Gericht dokumentiert, dass sie kein Interesse an der Verhandlung hat, stellt das Gericht das Verfahren ein.