Wer heutzutage vom Amtsgericht zur Hauptverhandlung geladen wird und unentschuldigt nicht erscheint, gegen den kann der Staatsanwalt einen Strafbefehl oder einen Haftbefehl erlassen. So einen Strafbefehl erhält nun auch Detlef H. (40) in Radeberg. Für die am 22. März 2002 um 9.15 Uhr bei der Firma Intermarche in Radeberg geklaute Flasche Schnaps im Wert von 5,11 Euro muss Detlef nun 450 Euro berappen. 30 Tagessätze zu 15 Euro. Reagiert er innerhalb von zwei Wochen nicht, muss er für jeden Tagessatz einen Tag ins Gefängnis.
Frank E. (38) aus Dresden, der ebenfalls der Hauptverhandlung unentschuldigt fernblieb, drohen gleich drei Monate Knast. Das dürfte für den verantwortungslosen Vater zweier Kinder auch sehr angemessen sein. Für seine beiden Kinder Daniela (16) und Marcel (14), die bei der Mutter in Arnsdorf leben, hatte das Amtsgericht im Jahr 1994 eine gesetzliche Unterhaltszahlung von je 315 DM pro Monat festgelegt. Der Strafbefehl unterstreicht, dass Frank E. durchaus in der Lage gewesen wäre, seine Pflicht zu leisten. Er habe dies trotz einer am 31. 12. 2000 erhaltenen Abfindung vom 1. September bis 31. 8. 2001 nicht getan. „Hierdurch war der Lebensbedarf der Unterhaltsberechtigten gefährdet bzw. wäre ohne die Hilfe anderer gefährdet gewesen.“ Die Verletzung der Unterhaltspflicht in zwei tateinheitlichen Fällen wird im Strafbefehl nun mit 90 Tagessätzen zu 15 Euro (1 350 Euro) geahndet. (Jos)