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Fahrdienst beschäftigt das Gericht

Meißen/Dresden. Das Oberverwaltungsgericht Dresden beschäftigt sich derzeit mit einem Krankenfahrdienst aus Meißen. Nach Informationen der SZ gibt es Vorwürfe, dass für Fahrzeuge keine Genehmigung zur Personenbeförderung vorliegt.

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Meißen/Dresden. Das Oberverwaltungsgericht Dresden beschäftigt sich derzeit mit einem Krankenfahrdienst aus Meißen. Nach Informationen der SZ gibt es Vorwürfe, dass für Fahrzeuge keine Genehmigung zur Personenbeförderung vorliegt. Patienten sollen auch mit normalen Pkw befördert worden sein. Die Inhaberin, die ebenfalls Fahrten durchführe, verfüge über keinen Personenbeförderungsschein. Einige Fahrzeuge seien nicht mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Wegstreckenzähler ausgerüstet. Deswegen seien Autos vom Landratsamt bereits zweimal stillgelegt worden. Angeblich habe das Landratsamt dem Krankenfahrdienst bereits die Konzession entziehen wollen.

Das Landratsamt lehnt derzeit eine Stellungnahme ab und verweist darauf, das es sich um ein laufenden Verfahren vor dem Oberlandesgericht Dresden handelt.

Der Krankenfahrdienst war bereits vor längerer Zeit auffällig geworden, weil Liegendpatienten ohne entsprechende Vorrichtungen befördert worden sein und Fahrer keine Ausbildung als Rettungssanitäter gehabt haben sollen. Dies war im Rahmen einer Gerichtsverhandlung gegen den Lebensgefährten der damaligen Geschäftsführerin bekannt geworden. Der Mann befindet sich derzeit wegen anderer Straftaten in Haft. Er wurde wegen mehrerer Fälle von Betrug und Computerbetrug zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. (SZ/jm)