SZ +
Merken

Fahrverbot für weitere sieben Monate

Amtsgericht. Wegen Trunkenheit im Verkehr muss ein Dachdecker aus dem Raum Bischofswerda außerdem eine Geldstrafe von 800 Euro bezahlen.

Teilen
Folgen

Von Helga Koch

Um ein Haar wäre es für den Dachdecker aus einem Dorf bei Bischofswerda noch schlimmer ausgegangen. Er war am 6. März angetrunken Auto gefahren, von der Polizei erwischt worden und hatte daraufhin einen Strafbefehl vom Amtsgericht Bautzen zugeschickt bekommen. Demnach sollte er eine Geldstrafe von insgesamt 800 Euro bezahlen und außerdem im Laufe der nächsten zehn Monate keine neue Fahrerlaubnis bekommen dürfen. Dagegen legte der Mann mit Hilfe eines Anwalts Einspruch ein und wurde deshalb zur öffentlichen Verhandlung im Amtsgericht geladen. Die Dauer des Fahrverbots bereitete ihm aber offensichtlich größere Sorgen als die Geldstrafe, die er abarbeiten will.

Der 41-Jährige hatte 1,24 Promille Alkohol im Blut gehabt und noch am selben Abend seinen Führerschein abgeben müssen. „Es war ein Einzelfall“, versicherte sein Anwalt vor Gericht. Sein Mandant sei weder ein Wiederholungstäter noch Gewohnheitstrinker und an jenem Abend bei einer Geburtstagsfeier gewesen. Als selbstständiger Handwerker habe er ohne Führerschein Probleme, die Aufträge seiner Kunden abzuarbeiten. Der zehnmonatige Führerscheinentzug hätte zur Folge, dass der Dachdecker seinen Job verliere, appellierte der Anwalt. Sein Mandant habe ein unterhaltspflichtiges Kind zu versorgen und auch seine Lehren aus dem Vorfall gezogen.

Der Strafrichter ließ allerdings kaum mit sich handeln. „Der Fahrerlaubnisentzug ist die schlimmste Strafe für Bürger“, sie könne auch den Job und die Flexibilität kosten. Er gestand dem Angeklagten zu, kein Verkehrsrowdy zu sein. Denn der Dachdecker war bisher nur ein einziges Mal durch zu schnelles Fahren aufgefallen und hatte ansonsten keinerlei Vorstrafen zu Buche stehen. Der Mann habe aber mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut gehabt, und das könne nicht rückgängig gemacht werden, so der Richter. In ähnlichen Fällen habe das Amtsgericht Bautzen acht bis zehn Monate Fahrverbot verhängt. Bliebe der Dachdecker weitere sieben Monaten ohne Führerschein, ergebe sich ein insgesamt neunmonatiges Fahrverbot. Das sei freilich „das Ende der Fahnenstange“.

Entsprechend der gleichlautenden Anträge von Staatsanwältin und Verteidiger verhängte der Richter die siebenmonatige Sperrfrist. Alle Beteiligten erklärten noch im Gerichtssaal, auf Rechtsmittel zu verzichten. Damit ist das Urteil bereits gültig.