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Fast ein halbes Leben lang abhängig

Zollbeamte hatten 2013 einen Mann kontrolliert und bei ihm 0,17 Gramm Crystal gefunden. Das überrascht aber kaum.

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Von Rolf Hill

Wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln hat sich ein 32-Jähriger vor dem Amtsgericht Zittau verantworten müssen. Der Mann und sein Begleiter waren im März 2013, aus Varnsdorf kommend, von einer mobilen Zollstreife etwas genauer unter die Lupe genommen worden. Während der zweite Mann clean war, hatte der Drogentest bei dem Angeklagten ein positives Ergebnis.

Daraufhin habe man eine ebenfalls dort agierende Streife der Bundespolizei hinzugezogen, berichtete der Zollbeamte als Zeuge während der Hauptverhandlung. Tatsächlich fanden die Beamten bei der gründlichen Durchsuchung in der linken Hosentasche des Beschuldigten eine alte Zigarettenschachtel, die wiederum ein kleines Tütchen mit weißen Kristallen enthielt. Eine genaue Untersuchung im Labor war der nächste Schritt. Aus dem vom Vorsitzenden Richter Kai Ronsdorf verlesenen Protokoll ging hervor, dass es sich dabei um 0,17 Gramm Crystal mit einem Reinheitsgrad von 90 Prozent handelte. Er habe es aber nicht in Tschechien, sondern in einer Zittauer Disco für den Eigenbedarf gekauft, erklärte der Angeklagte.

Abhängig sei er bereits seit etwa 15 Jahren. Dabei konsumiere er allerdings nicht ausschließlich Crystal, sondern eben das, was gerade verfügbar sei. Aus dem Bundeszentralregister ging hervor, dass für den Mann bereits fünf Vorstrafen zu Buche stehen. Die Palette der Straftaten reicht von Raub über Körperverletzung, Diebstahl und Sachbeschädigung bis hin zum unerlaubten Besitz einer Schusswaffe. Außerdem ist bereits ein weiteres Verfahren gegen ihn anhängig.

Dabei handelt es sich erneut um einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Verlaufe der Beweisaufnahme und durch das Geständnis des Angeklagten habe sich der Schuldvorwurf im vollen Maße bestätigt, erklärte der Staatsanwalt in seinem kurzen Plädoyer. Unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des seit 2010 arbeitslosen Mannes forderte er für diesen eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je zehn Euro. Diesem Antrag schloss sich das Gericht im Urteil an.