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Fehlen Schilder, gilt auch im Kreisverkehr rechts vor links

Verkehrstipp. SZ und Polizei beantworten an dieser Stelle Leserfragen zum Straßenverkehr. Heute: Noch einmal zum Kreisverkehr in Polen

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Der Verkehrstipp über das Fahren im Ausland beschäftigt noch immer unsere Leser. Im Mittelpunkt des Interesses steht das Thema Kreisverkehr. Viele Anrufer und Briefeschreiber können es kaum glauben, dass im polnischen Kreisverkehr die normale Rechts-vor-links-Regel gilt. Ein Leser wurde bei Nachfragen zu diesem Thema sogar vom ADAC nicht eindeutig beraten.

Alle Zweifel aber nützen nichts, denn an der Realität kommt man nicht vorbei. Es verwundert allerdings schon, wenn selbst einige polnische Kraftfahrer vorgaben, besagte Regel nicht zu kennen. So oder so ist die polnische Straßenverkehrsordnung jedoch eindeutig: rechts vor links. Allerdings kann Peter Demme, Verkehrsexperte im Polizeirevier in Görlitz, die Verwirrung auch etwas nachvollziehen, denn: „In der Realität gibt es in Polen erstens nur noch sehr wenige Kreisverkehre, und die meisten von ihnen sind ganz einfach mit einer am westlicheren europäischen Recht orientierten Beschilderung versehen.“

Gemeint sind damit etwa Vorfahrts- und Richtungzeichen, wie man sie in Görlitz vom nicht ganz „echten“ Kreisverkehr an der Jägerkaserne kennt. Natürlich gehen Verkehrszeichen generell jeder allgemeinen Regel vor. Oberkommissar Demme fasst all das noch einmal kurz zusammen:

„Während nach unserer deutschen StVO im Kreisverkehr nach Zeichen 215 (drei weiße Pfeile auf rundem blauem Grund) alle die Fahrzeuge Vorfahrt haben, die sich im Kreis befinden, hat unter anderem in Polen, Italien, Österreich und Holland auch im Kreisverkehr der von rechts Kommende die Vorfahrt. Dies gilt nicht, wenn durch Verkehrszeichen eine andere Vorfahrtregelung angeordnet wurde.“

Die Geschichte des Kreisverkehrs wurde vor allem ab 1968 geschrieben. Damals gab es in Wien eine Verkehrs-Weltkonferenz, die für den „Kreisel“ rechts vor links bevorzugte. Die DDR hat sich daran gehalten (bis zur Erneuerung der StVO 1977), die BRD nicht. In Frankreich, wo heute mehr als 20000 Kreisverkehre das Straßenbild bestimmen, wurde rechts vor links 1984 aufgehoben, Österreich erließ die Grundregel, alle Kreisverkehre mit Vorfahrtsschildern auszustatten (wie an der Görlitzer Jägerkaserne). 2000 wurde das Kreisverkehr-Zeichen 215 wieder in die deutsche StVO aufgenommen.

Nützliche Hinweise

Zum Fahren im polnischen Nachbarland hat Oberkommissar Demme an dieser Stelle ergänzend zur bisherigen Veröffentlichung noch ein paar weitere Tipps zusammengestellt. Zunächst sei für die herannahende Jahreszeit daran erinnert: In allen regulären Wintersportgebieten Polens ist das Mitführen einer Winterausrüstung gesetzlich vorgeschrieben. Man sollte sich beim Studium der Verkehrskarten aber auch darauf einstellen, dass gerade in höheren Lagen im verschneiten Winter einige Straßen und Fahrwege gesperrt sind. – Zur Orientierung kann man sich recht einfach die Farbe Gelb merken. Alle Warnzeichen und Schilder, die auf Gefahren hinweisen, haben in Polen so einen Hintergrund, auch wenn sie in verschiedenen Größen gestaltet sind.

Wer durch Polen fährt, wird auch feststellen, dass es sehr viele Bahnübergänge gibt. Das wäre weiter kein Problem, nur: Sehr viele dieser Übergänge sind unbeschrankt. Das Heranfahren und Überqueren an bzw. von Eisenbahnübergängen verlangt also in Polen vom Kraftfahrer Umsicht und ein hohes Maß an Aufmerksamkeit.

Von Polizeibeamten festgestellte Verkehrsverstöße können unterwegs in Polen bis zu 500 Zloty kosten (das sind etwa 135 Euro). Die Pannenhilfe des Polnischen Motorverbandes (PZM) ist landesweit unter der Nummer 981 erreichbar.

Notiert von Ralph Schermann

(Weitere Fragen: SZ, An der Frauenkirche 12, 02826 Görlitz, Telefon 03581/47105250)