Dem Borkenkäfer und seinen Artgenossen darf jetzt Feuer unter dem Hintern gemacht werden. Das hat die Landesdirektion Sachsen in einer Allgemeinverfügung bekanntgegeben. Demnach ist es den Waldbesitzern und Bewirtschaftern von Waldflächen gestattet, "Wurzeln, Zweige, Äste, Rinde, Laub und Nadeln zu verbrennen", erklärt Renke Coordes, Pressesprecher beim Staatsbetrieb Sachsenforst. Bedingung: die Überreste müssen vom Borkenkäfer oder anderen Schädlingen befallen sein.
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