Von Ines Scholze-Luft und Peter Anderson
Landkreis. An diesen Einsatz erinnert sich Radebeuls Stadtwehrleiter Roland Fährmann genau. Ein Wohnungsbrand auf der Wilhelm-Busch-Straße. Zwei Bewusstlose wurden geborgen. Ein 61-Jähriger starb vorm brennenden Haus. Seine Mutter (82) im Krankenhaus. Mindestens die Frau hätte rechtzeitig gewarnt werden können – durch einen Rauchmelder, sagt der Wehrleiter. Doch das Feuer versperrte ihr schon den Fluchtweg. Erst als es lichterloh brannte, wurden Nachbarn aufmerksam und alarmierten die Wehr.
Roland Fährmann findet es eine gute Idee, Rauchmelder in Sachsen per Gesetz zur Pflicht für alle zu machen. Auch Sachwerte könnten so sicherer sein. Fährmann verweist auf die vor einem Jahr abgebrannte Halle der Tischlerei Walther in Coswig. Der Totalschaden hätte abgewendet werden können. Schließlich soll ein Rauchmelder beim ersten Qualm anspringen, schon bei den ersten Partikeln, die ihn erreichen.
Unterstützt wird die Initiative der Feuerwehr für einen gesetzlichen Zwang zum Einbau der Rauchmelder durch den Mieterverein Meißen und Umgebung. Geschäftsführer Eyk Schade kündigte am Freitag an, in den nächsten Monaten verstärkt dafür zu werben und über das Thema zu informieren.
Die großen Vermieter in Coswig pflichten dem Mieterverein bei, trotz ungeklärter Kostenfrage. Wird der Rauchmelder in Privatwohnungen Pflicht, müsste die Wohnbau- und -verwaltungs GmbH (WBV) Coswig viel Geld in die Hand nehmen, sagt Aufsichtsrat Sven Böttger. Dann wären für die rund 2 000 von der WBV verwalteten Wohnungen einige Fragen zu klären. In welcher Frist sind die Bestimmungen umzusetzen? Wer installiert die Geräte? Können die Wartungsarbeiten auf die Betriebskosten umgelegt werden – wie etwa bei der Heizung? Auf jeden Fall sei eine solche Pflicht zu begrüßen, sagt Sven Böttger.
Vorgeschrieben sind die Warngeräte in Sachsen derzeit dort, wo Gebäude der aktuellen Bauordnung nicht vollständig entsprechen, wo besonders viele Menschen unterwegs sind und sich eine Rettung schwierig gestalten könnte. Das sächsische Brandschutzgesetz und die sächsische Bauordnung regeln die Details.
Der Meißner Feuerwehrmann und Landratsamt-Mitarbeiter Jens Ruppert kennt sich mit dem Thema aus. Er ist im Kreisamt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen verantwortlich für den technischen Brandschutz. Für die Vorschriften hat er schnell ein Beispiel parat: In einem Verwaltungsgebäude versperrt ein Kopierer auf dem Gang den Rettungsweg. Der Kopierer lässt sich aber nirgendwo anders unterbringen. Dann wird die Gefahr kompensiert: Mit einem Rauchmelder über dem Kopierer oder einer Haube, die im Brandfall wie ein Deckel auf den Kopierer fällt und das Feuer erstickt.
Doch wer hat schon eine solche Haube in seiner Wohnung? Ein Rauchmelder tut es ebenfalls, sagt Jens Ruppert. Seine Formel: zeitige Alarmierung – schnelle Hilfe – weniger Schaden. Je später die Feuerwehr eintreffe, umso größer sei die Gefahr, dass Räume durch Rauch und Löschwasser schwer geschädigt würden.
Den Argumenten der Feuerwehrleute zum Trotz lehnt Sachsens Regierungskoalition aus CDU und FDP eine Rauchmelder-Pflicht ab. Eine Gesetzesinitiative der SPD scheiterte am Veto von Christdemokraten und Liberalen. Spezialist für das Thema in der CDU-Fraktion ist Christian Hartmann. Der Dresdner Landtagsabgeordnete betonte am Freitag gegenüber der SZ, dass der Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen auch von Sachsens Regierung befürwortet werde. Allerdings brauche es dazu keine gesetzliche Regelung. Hier sollten vielmehr Mieter, Vermieter und Versicherer selbst die Initiative ergreifen.
Hartmann spielt den Ball an die Versicherungen weiter. Um Brandschäden zu vermeiden, sollten diese eine Rauchmelder-Pflicht in die Policen einfügen. Auf dieser Ebene lasse sich einfacher für mehr Brandschutz sorgen.