Das elektronische Verfahren löst nach über 85 Jahren die Lohnsteuerkarte aus Papier ab. Noch bis Jahresende haben die Arbeitgeber die Möglichkeit, den Verfahrenseinstieg zurückzustellen. „Es wird jedoch empfohlen, einen früheren Einstieg zu wählen. Denn das ermöglicht eine stressfreie Anpassung der betrieblichen Abläufe“, sagt Freitals Finanzamtsvorsteher Stephan Flecken. Mit dem Einstieg in das elektronische Verfahren erwartet das Finanzamt sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern vermehrt Fragen rund um das Thema. Damit Anrufer direkt den richtigen Ansprechpartner erreichen können, wurden im Finanzamt Freital zwei zentrale Telefonnummern eingerichtet. Auch im sächsischen Online-Steuerportal gibt es Mustertexte und weiteres Informationsmaterial. Zudem wurde im Elster-Online-Portal die Möglichkeit geschaffen, die eigenen Merkmale zu prüfen. Hierzu ist aus Gründen des Datenschutzes die einmalige Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich.
Wie Flecken mitteilt, haben bereits 32 Prozent der Arbeitgeber im Bereich des Finanzamtes Freital bis Mitte April erfolgreich in das neue Verfahren „Elektronische Lohn-Steuer-Abzugs-Merkmale (ELStAM)“ gewechselt. Damit wird für rund 10 000 Arbeitnehmer die Lohnabrechnung nach dem neuen ELStAM vorgenommen. Dies entspricht rund einem Viertel aller hier registrierter Arbeitsverhältnisse. (SZ/wei)
Anfragen von Arbeitgebern unter 0351 6478-460, Anfragen von Arbeitnehmern 0351 6478-450.
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