Ende vergangenen Jahres wurde in Sachsen ein Gesetz verabschiedet über eine pauschale Finanzhilfe für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Freistaat. Wie auf der jüngsten Klingenberger Gemeinderatssitzung bekannt wurde, sei dabei festgelegt worden, dass Kommunen, die für den Unterhalt dieser Gewässer zuständig sind, nun eine pauschale Finanzhilfe bekommen. Im Landeshaushalt stehen dafür dieses Jahr zehn Millionen Euro bereit. An die Kommunen verteilt werden die Mittel vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, wer wie viel bekommt, entscheidet sich je nach Länge der Gewässer.
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