Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
SZ +

Fragebogen falsch ausgefüllt – jetzt droht Strafe

Eine Frau hat bei ihrem Offenbarungseid ein Konto nicht angegeben. Deswegen steht sie jetzt in Dipps vor dem Amtsgericht.

Teilen
Folgen
NEU!

Von Adolf Heger

Eine 46-jährige Freitalerin steht in Dippoldiswalde vor der Strafrichterin, weil sie bei einem Offenbarungseid ein Konto nicht angegeben hat. Das ist eine Straftat, selbst wenn kein Geld auf dem Konto liegt. Die Freitalerin ist Facharbeiterin für Transport, Umschlag und Lagerwirtschaft. Gegen die Frau lag vor zwei Jahren eine Anzeige wegen nicht bezahlter Rechnungen vor. Sie bekam es mit dem Gerichtsvollzieher zu tun und musste die „Eidesstattliche Versicherung“, also den Offenbarungseid ablegen.

Dabei ist ein Fragebogen auszufüllen. Dort habe sie keine Konten angegeben. Sie habe das einfach vergessen, weil es bei ihr damals „finanziell etwas eng gelaufen“ war und auf den Konten schon seit längerer Zeit nichts mehr lag.

Die Frage war nun, wie sich seinerzeit das Ausfüllen des Fragebogens mit dem Gerichtsvollzieher konkret gestaltete. Unklar blieb bei der ersten Gerichtsverhandlung, ob der Obergerichtsvollzieher sie damals explizit auf die Folgen hingewiesen hatte, wenn die eidesstattliche Versicherung nicht korrekt ausgefüllt wird. Um das zu klären, wird der Obergerichtsvollzieher als Zeuge geladen. Die Verhandlung geht in zwei Wochen weiter.