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Frau geschlagen und Schwiegereltern beleidigt

In Ronny B.s Welt ist offenbar wenig Platz für seine Frau. Erst kommen die beiden Kinder, dann das Haus und schließlich seine Arbeit, wie der Ingenieur sagt. Immer wieder kam es zu handgreiflichen Auseinandersetzungen.

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Von Alexander Schneider

In Ronny B.s Welt ist offenbar wenig Platz für seine Frau. Erst kommen die beiden Kinder, dann das Haus und schließlich seine Arbeit, wie der Ingenieur sagt. Immer wieder kam es zu handgreiflichen Auseinandersetzungen. Angeblich weil Anja B. (34) ihre Mutterpflichten nicht erfüllte, auch die Schwiegereltern ließen ihr Engagement vermissen. Wenn er sich aufregte, bekam die Gattin schon mal eine Backpfeife, auch ihre Eltern wurden hässlich beleidigt.

Als B. dann seine Frau zu Boden geschubst hatte, erwirkte sie mit ihren Eltern vor Gericht eine einstweilige Verfügung. Fortan war es Ronny B. etwa untersagt, jeden Kontakt zu den Schwiegereltern aufzunehmen. Doch auch das hielt ihn nicht vor weiteren Übergriffen ab. Gestern musste sich B. auch wegen neun Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz am Amtsgericht Dresden verantworten. Laut Anklage hatte er im vergangenen Jahr wiederholt seine Frau beleidigt, bedroht, ins Gesicht gespuckt und geschlagen. Auch ihre Eltern bekamen ihr Fett ab. Sie seien eine Schande für die ganze Familie, schimpfte er auf ihren Anrufbeantworter.

Aufbrausendes Naturell

Sein aufbrausendes Naturell hatte der Angeklagte auch im Gerichtssaal nicht vollends im Zaum. B. räumte die Vorwürfe ein. Es hätte nicht so weit kommen dürfen, sagte er. Er liebe seine Frau über alles und wolle nach der zwischenzeitlichen Trennung nun wieder – schon im Interesse der Kinder – mit ihr zusammenleben. Wie das funktionieren soll, ließ er jedoch offen. Über eine Therapie oder eine Mediation hatte er bislang jedenfalls nicht nachgedacht. Denn an Ronny B.s Misere seien stets die anderen Schuld gewesen.

Nun muss sich der Angeklagte doch mit dem Therapie-Gedanken auseinandersetzen. Amtsrichter Hans Hlavka verurteilte ihn zu acht Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem soll B. mit seiner Frau eine Ehe-Mediation aufsuchen. Bleibt er davon fern, muss er außerdem eine Auflage von 2 000 Euro zahlen. Hlavka: „Sicher gehören immer zwei dazu. Aber Sie müssen auch mal einen Schlussstrich ziehen und nach vorne sehen.“