Dresden. Der Freispruch für eine Mutter vom Verdacht des Totschlags an ihrem Kind ist rechtskräftig. Die Frau hatte das Kind auf einer Wiese zur Welt gebracht und dort zurückgelassen. „Es ist keine Revision eingegangen“, sagte ein Sprecher des Dresdner Landgerichts am Freitag auf Anfrage. Die Staatsanwaltschaft, die eine Bewährungsstrafe wegen Totschlags durch Unterlassen in minderschwerem Fall für Yvonne W. gefordert hatte, ficht das Urteil nicht an. Die 37-Jährige hatte im Mai 2008 auf einer Wiese an der Bundesstraße 101 bei Frauenhain (Landkreis Meißen) einen Jungen zur Welt gebracht. Die dreifache Mutter war von der Geburt überrascht worden, hielt das Kind für tot und fuhr davon.
Vor Strafe bewahrte die Kellnerin, dass der Junge ein Frühchen war, sie die Schwangerschaft nicht bemerkte und sozial, finanziell und gesundheitlich in einer Stresssituation war. Ob das im 7. Monat geborene Baby mit nur 670 Gramm und einer Infektion überlebt hätte, ist ungewiss. Es war an Unterkühlung gestorben. Die Mutter fanden Ermittler zwei Monate später. Sie war nach sechs Wochen Haft frei gekommen, der anfängliche Mordverdacht hatte sich nicht bestätigte. (SZ)