Von Manfred Müller
Riesa/Großenhain. Als Steve und Mandy K. ihre neue Wohnung beziehen, erleben sie eine böse Überraschung. Die Vormieter haben beim Auszug die Kühlschranktür geschlossen, so dass ihnen jetzt die Schimmelflocken entgegenfliegen und es zum Gotterbarmen stinkt. Die Backröhre des Herdes ist derart verkeimt, dass sie darin kein Essen zubereiten wollen. Was tun? Die beiden bauen die Küche flugs auseinander, stellen sie als Sperrmüll vor die Tür und kaufen sich eine eigene. Beim späteren Auszug dann das böse Erwachen: Der Vermieter will wissen, wo denn seine Einbauküche geblieben ist und zeigt die Sache bei der Polizei an.
So landen die beiden bisher völlig unbescholtenen Bürger wegen Diebstahls vor dem Riesaer Amtsgericht.
Vermieter reagierte nicht
Er habe ja beim Wohnungsverwalter angerufen und den Zustand geschildert, verteidigt sich Steve K. Der aber reagierte nicht. Laut Polizeiprotokoll kann sich der Verwalter nicht mehr erinnern, ob es einen solchen Anruf gegeben hat. K. erklärt, er habe geglaubt, dass die Küche vom Vormieter stammt. Deshalb sei es ihm gar nicht in den Sinn gekommen, für die Entsorgung die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Man könne ihm sicher Gutgläubigkeit vorwerfen, aber ihm sei nicht bewusst gewesen, etwas Strafbares zu tun. Da die beiden Angeklagten den Verlust längst ersetzt haben – der Vermieter bekam für die entsorgte Küche immerhin 3000 Euro – sieht das Gericht keinen Grund für eine Bestrafung. Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt. In solchen Fällen müsse der Staat nicht mit Sanktionen hinterherhecheln, findet Richterin Ingeborg Schäfer. Den beiden Großenhainern bleibt die Erkenntnis, dass man fremdes Eigentum – wie verkeimt es auch immer sei – nicht als Müll betrachten sollte.