Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Politik um eine klare Regelung drückt und die Gerichte diesen Job übernehmen müssen. Diese Woche war es in Sachsen soweit: Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte über einen Eilantrag zur Corona-Verordnung des Freistaates zu entscheiden. Die Richter lehnten zwar den Antrag ab, lieferten aber eine Klarstellung zu einem von Anfang an umstrittenen Punkt der Rechtsvorschrift. Der besagt, dass Sport und Bewegung an der frischen Luft "vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs" erlaubt sei.
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