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Frischluft-Regel: Landrat sieht sich bestätigt

Das Oberverwaltungsgericht sagt, in welchem Umkreis jeder noch spazieren gehen darf. Zuvor gab es eine strengere Auslegung aus dem Landratsamt.

Von Domokos Szabó
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Landrat Michael Geisler. "Die Pirnaer können in Pirna unterwegs sein, die Freitaler in Freital, die Struppener in Struppen."
Landrat Michael Geisler. "Die Pirnaer können in Pirna unterwegs sein, die Freitaler in Freital, die Struppener in Struppen." © Marko Förster

Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Politik um eine klare Regelung drückt und die Gerichte diesen Job übernehmen müssen. Diese Woche war es in Sachsen soweit: Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte über einen Eilantrag zur Corona-Verordnung des Freistaates zu entscheiden. Die Richter lehnten zwar den Antrag ab, lieferten aber eine Klarstellung zu einem von Anfang an umstrittenen Punkt der Rechtsvorschrift. Der besagt, dass Sport und Bewegung an der frischen Luft "vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs" erlaubt sei.  

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