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Fristlose Kündigung für Schimmel-Wohnung

Die Rothenburger Familie Jaeschke soll ihre Wohnung bis zum 1. Dezember räumen. Als Grund nennt die Eigentümerin aufgelaufene Mietrückstände.

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© Jens Trenkler

Von Frank-Uwe Michel

Von Entspannung und gütlicher Einigung keine Spur. Im Gegenteil: Die Situation um die von Schimmel befallene Wohnung in der Rothenburger Südstraße hat sich in den vergangenen Wochen zugespitzt. Höhepunkt war ein Schreiben der Blasewitzer Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH (BGV), das vor wenigen Tagen im Briefkasten der Familie Jaeschke lag. Darin wird den Mietern die fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses mitgeteilt. Gleichzeitig werden sie aufgefordert, die Wohnung innerhalb von 14 Tagen, konkret bis zum 1. Dezember, zu räumen.

Jürgen Franz, der zuständige Bearbeiter der in Dresden ansässigen Hausverwaltung, bestätigt die jüngsten Entwicklungen. „Wir sind von der Eigentümerin der Immobilie aufgefordert worden, der Familie Jaeschke fristlos zu kündigen. Denn die Mietzahlungen sind in Höhe von über zwei Monatsmieten im Rückstand.“

Damit zufrieden geben sich Santana und Marcel Jaeschke aber nicht. Sie haben Widerspruch eingelegt und wollen das vorgegebene Datum verstreichen lassen. „Rechtlich mag das mit dem Zahlungsrückstand von zwei Monatsmieten richtig sein. Wir haben das Geld ja aber nicht aus Spaß einbehalten, sondern wegen der unhaltbaren Zustände in unserer Wohnung. Der Schimmel an den Wänden und Einrichtungsgegenständen macht das Leben dort unmöglich.“ Deshalb fordern sie auch weiterhin Schadenersatz. Bis Ende November 2 300 Euro für die nicht mehr gebrauchsfähigen Schlafzimmermöbel, danach zusätzliche Folgekosten zum Beispiel für den Umbau der Küche in einer neuen Wohnung. Die haben Jaeschkes übrigens in Aussicht. „Für uns ist inzwischen klar, dass wir nicht in der Südstraße bleiben werden, deshalb haben wir uns umgeschaut.“ Kündigen wolle man das bestehende Mietverhältnis mit der BGV dann aber selbst.

Die Blasewitzer Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH hat zur Klärung der Schimmelgründe einen eigenen Gutachter eingeschaltet. Denn auch dort denkt man schon weiter. Jürgen Franz: „Ehe wir die Wohnung weitervermieten, müssen wir natürlich die Ursache für den Schimmel kennen.“ Dies hätte man gern zusammen mit der Familie Jaeschke getan. Unter den aktuellen Umständen sei das aber nicht möglich.