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Fünf Erbrechtsmythen im Faktencheck

Erbt der Ehepartner wirklich automatisch alles? Noch komplizierter wird die Antwort bei Patchwork-Familien.

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Der Partner erbt nur dann automatisch das ganze Vermögen, wenn man ihn als Alleinerben im Testament benennt. Sonst greift die gesetzliche Erbfolge.
Der Partner erbt nur dann automatisch das ganze Vermögen, wenn man ihn als Alleinerben im Testament benennt. Sonst greift die gesetzliche Erbfolge. © Christin Klose/dpa

Von Isabelle Modler

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