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Gärten müssen Bahnbau weichen

Für den Ausbau der Strecke Leipzig-Dresden braucht die Bahn Platz. Das hat auch Folgen für die Anwohner.

Von Kevin Schwarzbach
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Rund dreieinhalb Meter benötigt die Deutsche Bahn für ihre Baustraßen entlang der Bahnstrecke durch Glaubitz. Dafür muss wohl auch die eine oder andere Hecke weichen, wie beispielsweise hier an der Oststraße.
Rund dreieinhalb Meter benötigt die Deutsche Bahn für ihre Baustraßen entlang der Bahnstrecke durch Glaubitz. Dafür muss wohl auch die eine oder andere Hecke weichen, wie beispielsweise hier an der Oststraße. © Sebastian Schultz

Glaubitz. Damit die Züge zwischen Leipzig und Dresden künftig schneller fahren können, müssen verschiedene Anwohner der Strecke zwischen dem Zeithainer Bogendreieck und dem Abzweig Leckwitz einen Teil ihrer Grundstücke hergeben. 

Zumindest vorübergehend. Denn die Deutsche Bahn wird für den Ausbau des Streckenabschnitts sogenannte bahnparallele Baustraßen errichten.

Ganz konkret wird das Vorhaben schon bald in Glaubitz. Dort werden ab Mai öffentlich bestellte Sachverständige vor Ort sein und Baufeldabsteckungen und gutachterliche Bestandserfassungen durchführen. 

Betroffen sind die schienennahen Grundstücke im Bereich der Bahnhofsstraße sowie die schienennahen Grundstücke an der Oststraße und der Langenberger Straße. Dort werden in den kommenden Monaten Markierungen entstehen, die die bahnparallele Baustraßen kennzeichnen, die voraussichtlich ab Oktober 2020 errichtet werden sollen.

„Die Baustraßen werden in der Regel mit einer Breite von 3,50 Metern gebaut“, teilt Bahnsprecherin Erika Poschke-Frost hierzu mit. Zudem würden diese Baustraßen meist auf beiden Seiten der Schienen errichtet.

Für die Anwohner bedeutet das: Ist der Abstand zwischen ihren Grundstücken und den Bahnschienen kleiner als dreieinhalb Meter, könnte ein Teil ihrer Grundstücke zur Baustraße werden. Die wird laut Bahn meist durch Aufschüttung von Kies hergestellt. 

„Eine Asphaltierung wird nur in besonderen Ausnahmefällen erforderlich“, so Erika Poschke-Frost. Damit die Bahn weiß, wo derartige Inanspruchnahmen von Grundstücken notwendig sind und welche Entschädigungen letztendlich dafür an die Nutzer gezahlt werden müssen, wird sich ein Gutachter ein Bild vor Ort machen. 

Diesen Termin wird der Sachverständige aber im Vorfeld mit den betroffenen Grundstückseigentümern abstimmen, heißt es von der Bahn. Grundsätzlich darf ihm der Zutritt laut Paragraf 17 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes aber nicht verweigert werden.

Natürliche Lärmwände fallen weg

Entschädigt werden die Grundstücksnutzer aber nicht nur für die zeitliche Inanspruchnahme eines Teils ihrer Gärten während der Bauarbeiten, sondern ebenso für den Bewuchs und die Gebäude, die im Zuge der Errichtung der Baustraßen beseitigt werden müssen. 

Beispielsweise durch Rodungsarbeiten oder durch den Rückbau von Gebäuden. In Glaubitz dürften besonders viele Bäume und Hecken von der Maßnahme betroffen sein, da sich viele Anwohner durch sie vor dem Bahnlärm schützen wollen und sie über die Jahre als eine Art Schallmauer wachsen lassen haben.

Wie lange die bahnparallelen Baustraßen dann bestehen werden, steht momentan noch nicht fest. Sicher ist nur, dass die Flächen nach Abschluss der Bauarbeiten wieder in die Hände der Grundstücksnutzer zurückgegeben werden. „Das heißt, die Baustraßen werden zurückgebaut und der ursprüngliche Nutzungszustand wird wieder hergestellt“, so Bahnsprecherin Erika Poschke-Frost.

Mit Bezug auf das Allgemeine Eisenbahngesetz bittet die Bahn darum, dem Vermessungsbüro und dem Sachverständigen den Zutritt zu den Grundstücken zu ermöglichen und die im Zuge dessen eingebrachten Markierungen des Baufeldes nicht zu beseitigen oder zu versetzen. 

Welcher Teil der Grundstücke für die Baustraßen beansprucht wird, teilt die Bahn den jeweiligen Anwohnern rechtzeitig mit, heißt es. Zudem soll ab Januar 2020 schriftlich über das weitere Vorgehen informiert werden.