Garage nach Tod gekündigt

Die fünf Garagen auf der Wiesenstraße in Heidenau sind in einiger Hinsicht besonders. Sie bilden mit fünf Garagen die kleinste Anlage und die ist die einzige kommunale.
Die Stadt Heidenau hat sie 2007 im Rahmen eines Vorkaufsrechtes von privat gekauft. Auch die Bärtholds hätten damals gern gekauft. Sie wollten Sicherheit, nachdem sie von ihrem vorherigen Stellplatzvermieter gekündigt worden waren. Nun holt sie die Vergangenheit ein.
Die Stadt Heidenau hat zwei der fünf Garagenmieter gekündigt. Und zwar den beiden, die keine Heidenauer sind. Der eine Eigentümer sei zwar nicht begeistert gewesen, habe aber bisher keinen Widerspruch eingelegt, sagt die stellvertretende Bürgermeisterin Marion Franz. Anders Gisela Bärthold.
Die Bärtholds haben zwei Garagen gemietet, eine sie, eine ihr Mann. Ihr Mann ist Ende vergangenen Jahres verstorben. Die Garage wurde auf die Erbengemeinschaft vererbt, zu der auch Gisela Bärthold gehört. Die anderen Erben haben ihr Vollmacht für alle Angelegenheiten gegeben. Zu der Gemeinschaft gehört auch der in Dresden wohnende Sohn. Er nutzt die Garage und das in ihr stehende Auto. Deshalb wollte man die Garage behalten.
Rechtlich und moralisch
Der Wohnort des Sohnes ist nun aber der Grund für die Stadt, auch ihm die Garage zu kündigen. Es gibt viele Anfragen von Heidenauern, sagt Marion Franz. Im Interesse der Heidenauer Wohnungsmieter und der Parkordnung auf den Straßen habe man sich zu diesem Schritt entschieden. Man habe sich an die Kündigungsfrist gehalten, damit sei alles in Ordnung, auch wenn man sich bewusst war, sich damit keine Freunde zu machen.
Für Gisela Bärthold hat die Kündigung nach dem Tod ihres Mannes einen bitteren Beigeschmack. Für sie ist das „moralisch unter der Gürtellinie“, was sie auch im Rathaus deutlich gesagt hat. Dort hatte man ihr bestätigt, dass es eine lange Warteliste gebe, was ihr besonders aufstieß. Das habe ja geklungen, als ob nur darauf warte, dass jemand stirbt. Doch rechtlich ist gegen die Kündigung nichts zu machen, hat ihr Anwalt ihr bestätigt.
Das sagt auch der Verband Deutscher Grundstücksnutzer. Rechtlich sei das alles in Ordnung. Dennoch findet Sprecher Hagen Ludwig den Zeitpunkt für die Kündigung nicht gerade rücksichtsvoll gewählt.
Gisela Bärthold sieht ein, dass sie keine Chancen hat und ihr Fall ein Einzelfall ist. „Trotzdem, bürgerfreundlich ist das auf keinen Fall.“