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Gebühren auf dem Neuen Friedhof steigen

Bischofswerdas Stadtrat hat eine neue Friedhofssatzung beschlossen. Sie ist umstritten, weil wichtige Aufgaben nicht erledigt sind.

Von Ingolf Reinsch
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Eine Engelsfigur sitzt auf einem Grabstein. Nach sechs Jahren passt die Stadt Bischofswerda die Gebühren für ihren Friedhof am Schmöllner Weg an. Sie gelten ab dem 1. Januar 2020.
Eine Engelsfigur sitzt auf einem Grabstein. Nach sechs Jahren passt die Stadt Bischofswerda die Gebühren für ihren Friedhof am Schmöllner Weg an. Sie gelten ab dem 1. Januar 2020. © dpa/Franziska Koark

Bischofswerda. Mit Beginn des neuen Jahres steigen die Gebühren für den Neuen Friedhof am Schmöllner Weg in Bischofswerda. Sie werden für nahezu alle Leistungen angehoben – in der Tabelle nennen wir einige Beispiele. Während die Grabnutzungsgebühr einmalig für 20 Jahre erhoben wird, müssen Hinterbliebene die Friedhofsunterhaltungsgebühr jährlich an die Stadt zahlen. Diese steigt für alle Grabarten um zwei Euro auf 20 Euro. Für eine Grabstätte mit mehreren Gräbern sind maximal 80 Euro (bisher 72 Euro) fällig. Die in der Tabelle ausgewiesenen Gebühren für Pflegegräber und Urnengemeinschaftsanlagen beinhalten auch die Kosten der Beisetzung und der Friedhofsunterhaltung.

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