Bischofswerda. Mit Beginn des neuen Jahres steigen die Gebühren für den Neuen Friedhof am Schmöllner Weg in Bischofswerda. Sie werden für nahezu alle Leistungen angehoben – in der Tabelle nennen wir einige Beispiele. Während die Grabnutzungsgebühr einmalig für 20 Jahre erhoben wird, müssen Hinterbliebene die Friedhofsunterhaltungsgebühr jährlich an die Stadt zahlen. Diese steigt für alle Grabarten um zwei Euro auf 20 Euro. Für eine Grabstätte mit mehreren Gräbern sind maximal 80 Euro (bisher 72 Euro) fällig. Die in der Tabelle ausgewiesenen Gebühren für Pflegegräber und Urnengemeinschaftsanlagen beinhalten auch die Kosten der Beisetzung und der Friedhofsunterhaltung.
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