SZ +
Merken

Gebühren haben nichts mit sozialer Gerechtigkeit zu tun

Andreas Graff, Pressesprecher der BIKA Meißen, schreibt zur Reaktion auf die neue Gebührensatzung:

Teilen
Folgen

Die Kritik der Bürgerinitiative Kommunalabgaben Meißen an der neuen Gebührensatzung hat ihr Ziel nicht verfehlt. Die Meinungsäußerung des ULM-Fraktionschefs Tücks und die genannten Fakten zur Änderung der Gebührensatzung belegen das eindrucksvoll.

Vergessen sind all die Versprechen – die der CDU-Fraktion und die des Herrn Tücks, als damaliges CDU-Mitglied, z. B. zu stabilen Gebühren für Abwasser. Aus dem Gedächtnis gestrichen sind die Ursachen, die Bauten und Folgen des Schuldenberges von über 129 Millionen Euro (2003), die nun die Daseinsfürsorge und das Solidarprinzip einer freien unabhängigen Kommunalpolitik außer Kraft setzen und so mir nichts dir nichts zu Lasten der Beitrags- und Gebührenpflichtigen geopfert werden.

Wohin nur soll eine solche den Bürger belastende Politik bei dem sich vollziehenden Bevölkerungsrückgang führen? Wie mag nur Herr Tücks als Jurist den über 700 Mitgliedern der BIKA und der Solidargemeinschaft Meißen erklären, dass so einfach der Paragraf 73 Absatz 3 der Kommunalverfassung von Sachsen in Meißen gestrichen wird. Denn in diesem Paragrafen definiert der Rechts- und Freistaat Sachsen, dass die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Steuern unter Berücksichtigung der Leistungskraft der Beitragspflichtigen zu erfolgen hat. Wenn Herr Tücks zu den BIKA-Veranstaltungen gekommen wäre, wo wir allein bei einer Veranstaltung mehr als 450 Teilnehmer zählten, wüsste er über die erdrückenden Lasten für die Meißner mehr.

Als Stadtrat müsste er wissen, dass nicht wenige Mieter und Grundstücksbesitzer, bei denen das Abwasser in einer geschlossenen Grube aufgefangen wird, für einen Kubikmeter 14,15 Euro plus Trinkwasser von 2,16 Euro, also gesamt 16,31 Euro zahlen müssen. Das hat mit sozialer Gerechtigkeit nichts zu tun. Es werden die bestraft, die noch nicht an die Kanalisation angeschlossen sind. Von Ausgewogenheit, insbesondere aber von einer Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes, kann doch hier keine Rede sein! Stehen nur bei Herrn Tücks die Politik und das Recht auf dem Kopf?