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Gefangener klagt auf Internetzugang im Gefängnis

Ein Alltag ohne Internet ist für die meisten Menschen nicht mehr vorstellbar. Auch ein Sicherungsverwahrter in Sachsen will nicht länger offline sein.

Von Karin Schlottmann
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Ein in Sicherungsverwahrung sitzender Gefangener fordert einen Internetzugang.
Ein in Sicherungsverwahrung sitzender Gefangener fordert einen Internetzugang. © Rolf Vennenbernd/dpa (Symbolbild)

Die Justizvollzugsanstalten dürfen Straftätern in der Sicherungsverwahrung die Nutzung des Internets nicht pauschal verbieten. Das hat der Sächsische Verfassungsgerichtshof entschieden. Die Richter gaben damit einem Straftäter recht, der sich mithilfe von Online-Angeboten als IT-Programmierer fortbilden will. Die in sächsischen Gefängnissen zugänglichen Online-Lernprogramme seien für die Weiterbildung in seiner Branche nicht ausreichend.

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