Zeithain/Dresden. Der 82-jährige Zeithainer, der im Sommer 2017 beim Abbiegen auf der S88 nahe Zschepa einen entgegenkommenden Motorradfahrer übersehen und diesen mit seinem Auto tödlich verletzt hatte, muss seinen Führerschein doch nicht abgeben. Das hat jetzt das Landgericht Dresden entschieden – und damit das Urteil des Riesaer Amtsgerichts teilweise aufgehoben.
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