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Gericht hebt Fahrverbot für Todesfahrer auf

Ein Motorradfahrer hatte sterben müssen, weil ihm ein Senior auf der S 88 die Vorfahrt nahm. Der Rentner ging jetzt gegen das Urteil vor – mit Erfolg.

Von Kevin Schwarzbach
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Auch zwei Jahre danach erinnert am Abzweig Zschepa ein Kreuz mit Blumenschmuck an den tödlichen Unfall, der sich im Sommer 2017 dort ereignet hatte.
Auch zwei Jahre danach erinnert am Abzweig Zschepa ein Kreuz mit Blumenschmuck an den tödlichen Unfall, der sich im Sommer 2017 dort ereignet hatte. ©  Sebastian Schultz

Zeithain/Dresden. Der 82-jährige Zeithainer, der im Sommer 2017 beim Abbiegen auf der S88 nahe Zschepa einen entgegenkommenden Motorradfahrer übersehen und diesen mit seinem Auto tödlich verletzt hatte, muss seinen Führerschein doch nicht abgeben. Das hat jetzt das Landgericht Dresden entschieden – und damit das Urteil des Riesaer Amtsgerichts teilweise aufgehoben.

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