Großenhain. Die Redewendung „auf die Finger klopfen“ muss in der praktischen Umsetzung nicht so harmlos sein, wie sie klingt. Zumindest nicht, wenn dabei ein Baseballschläger verwendet wird. Der gilt in der Rechtsprechung unter Umständen als „gefährliches Werkzeug“. Das musste ein Frührentner aus Großenhain erfahren, den das Sportgerät auf die Anklagebank brachte. Was war passiert?
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