Dresden. Im Missbrauchsprozess gegen einen Mann aus Malchow und eine 31-jährige Dresdnerin hat der 34-jährige Hauptangeklagte ein Geständnis abgelegt. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit erklärte Daniel P. am Dienstag vor dem Landgericht Dresden, er räume alle Vorwürfe der beiden Anklageschriften ein. Das sagte Jörg Theißen, P.s Verteidiger nach der Verhandlung. Er habe im Namen seines Mandanten eine entsprechende Erklärung abgegeben. Mehr habe P. dazu jedoch nicht zu sagen gehabt, keine Fragen zugelassen. Nach kaum einer Minute durfte das Publikum wieder in den Gerichtssaal zurückkehren.
P. hat damit gestanden, sich im vergangenen Jahr an den beiden damals ein und vier Jahre alten Töchter der Mitangeklagten vergangen zu haben. Er steht unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Vergewaltigung in sieben Fällen vor der Jugendschutzkammer. Die Hauptverhandlung hatte bereits eine Woche zuvor mit der Verlesung von zwei Anklageschriften begonnen. Mit seinem Geständnis dürfte P. dazu beigetragen haben, dass das Gericht möglicherweise die Kinder, zumindest die zur Tatzeit sieben und vier Jahre alten Mädchen, nicht mehr vernehmen muss.
Laut Anklage haben sich Daniel P. und Christin I. spätestens im September 2018 auf der Dating-Plattform "Knuddels" kennengelernt. Innerhalb kürzester Zeit soll P. der Frau eine Heirat in Aussicht gestellt und sein sexuelles Interesse an den beiden ein und vier Jahre alten Töchtern der Mitangeklagten bekundet haben. Auf seinen Wunsch habe sie ihm kinderpornografische Fotos und Videos ihrer kleinen Tochter geschickt. Schon bei seinem ersten Besuch in Dresden habe P. die Einjährige missbraucht. Im Oktober seien beide mit den Mädchen nach Osteuropa gereist. Sie wollten auswandern, heißt es in der Anklage. P. habe der Familie ein neues Leben in Dubai versprochen. In Hotels und Pensionen in Ungarn und Rumänien soll sich P. mehrfach an der Vierjährigen vergangen haben. Christin I. habe ihn dabei unterstützt, ihre Kinder auf den Missbrauch "vorbereitet" und sie habe nicht eingegriffen, als die Kinder vor Schmerzen geschrien hätten, heißt es in der Anklage. Teilweise sei sie sogar mit im Zimmer anwesend gewesen.
Die Vorwürfe aus der Anklage stammen zum Großteil aus den Angaben der 31-Jährigen. Nach ihr war im Oktober per Haftbefehl gefahndet worden, als sie mit ihren Töchtern das Land verlassen hatte – in ihrem Auto, mit ihren Töchtern und Daniel P. Die Väter der Mädchen hatten die Frau wegen Entziehung von Kindern angezeigt. Angeblich hatte nur das ein Jahr alte Mädchen bei der Angeklagten gelebt, während ihre ältere Halbschwester beim Vater wohnte. Daniel P. wurde dann offenbar nach der Vernehmung von Christin I. Ende Oktober in Malchow verhaftet.
Auch Christin I. hatte sich am Dienstagvormittag zu den Tatvorwürfen geäußert – ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Erst als sie mit ihrer Einlassung beginnen sollte, beantragte ihre Verteidigerin Peggy Glombik den Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Publikum würde ihre Mandantin erheblich beeinträchtigen, begründete die Rechtsanwältin ihren Antrag knapp. Die Jugendschutzkammer folgte dem Antrag überraschend im vollen Umfang. In dem Verfahren gehe es nicht nur um die Tatumstände, Beweggründe und Ziele der Angeklagten, sondern es werde auch ihre psychische Beeinträchtigung zu erörtern sein, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel. Die Angeklagte sei mehrfach stationär in psychiatrischen Kliniken behandelt worden und stehe darüber hinaus seit Jahren unter Betreuung. Rechtsanwältin Glombik ist seit Jahren die gesetzliche Vertreterin der Angeklagten, wie sie am Rande des Prozesses mitteilte. Der Schutz ihrer persönlichen Sphäre überwiege das öffentliche Interesse an diesem Fall, so das Gericht.
P. stammt aus Malchow in Mecklenburg-Vorpommern und ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Erst im September 2018 wurde er wegen Missbrauchs seiner eigenen Tochter zu einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft dem 34-Jährigen drei weitere Missbrauchsfälle vor. Im Frühjahr 2018 habe er ebenfalls über "Knuddels" eine Mutter in Chemnitz kennengelernt und soll bei einem Besuch deren siebenjährige Tochter missbraucht haben, angeblich ohne Wissen der Mutter. Auch diese Vorwürfe hat P. mit seinem knappen Geständnis eingeräumt.
Zunächst hatte das Gericht noch zwei weitere Sitzungstage bis Ende Mai eingeplant. Es zeichnet sich jedoch bereits jetzt schon ab, dass die Beweisaufnahme länger dauern wird. Am Dienstag wurden zwei weitere Termine bis zum 13. Juni vereinbart. Aufgrund seines Hangs zu derartigen Taten hat die Staatsanwaltschaft die Sicherungsverwahrung für den Hauptangeklagten beantragt. Im Falle seiner Schuld droht ihm nach der Verbüßung seiner Freiheitsstrafe eine weitere mehrjährige Unterbringung. Daher sollen nun etwa auch frühere Lebensgefährtinnen des Angeklagten geladen werden.
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt derzeit in weiteren Fällen gegen P., weil er meist über "Knuddels" gezielt Kontakt zu Mütter von Kindern gesucht haben soll. Der Prozess wird am 17. Mai fortgesetzt.