Er war geständig, machte eine Drogentherapie und saß wegen einer anderen Strafe bereits hinter Gittern: Der Görlitzer Richter Ulrich von Küster verhängte jetzt ein relativ mildes Urteil gegen einen 36-Jährigen. Zwei Jahre Haft bekam der Mann, ausgesetzt auf Bewährung, Bewährungszeit vier Jahre. Außerdem muss er 400 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.