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Gericht verurteilt Automaten-Sprenger

Der gebürtige Görlitzer kam mit Bewährung davon. Er hat inzwischen eine Drogentherapie hinter sich.

Von Matthias Klaus
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Das Gerichtsgebäude in Görlitz: Hier wurde jetzt der Automatensprenger aus dem Jobcenter verurteilt.
Das Gerichtsgebäude in Görlitz: Hier wurde jetzt der Automatensprenger aus dem Jobcenter verurteilt. © Jens Trenkler/dpa

Er war geständig, machte eine Drogentherapie und saß wegen einer anderen Strafe bereits hinter Gittern: Der Görlitzer Richter Ulrich von Küster verhängte jetzt ein relativ mildes Urteil gegen einen 36-Jährigen. Zwei Jahre Haft bekam der Mann, ausgesetzt auf Bewährung, Bewährungszeit vier Jahre. Außerdem muss er 400 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Rohrbombe mit Sprengstoff aus Polenböllern

Dabei waren die Vorwürfe heftig. Zwei mal hatte der gebürtige Görlitzer, der jetzt in Leipzig lebt, mehr oder weniger erfolgreich den Geldautomaten im hiesigen Jobcenter geknackt. Beim ersten Mal nahm er "nur" ein Brecheisen, einen "Kuhfuß" zur Hilfe. Immerhin erbeutete er auf diese Art und Weise 1.300 Euro. Nach zwei Monaten folgte der zweite Anlauf. Dieses Mal sollte es nicht beim "Kuhfuß" bleiben.

"Er hatte eine Art Rohrbombe gebastelt, gefüllt mit Sprengstoff aus Polenböllern", schildert Richter Ullrich von Küster. Damit, aber auch zusätzlich mit Hilfe des Brecheisens, kam der Mann wieder an Geld, an etwa 1.200 Euro.

Hoher Sachschaden am Geldautomaten

Das Geld ist die eine Seite, der Sachschaden die andere. Etwa 41.000 Euro kostet ein Geldautomat. Der Angeklagte kam auf freiem Fuß ins Amtsgericht nach Görlitz und verließ es ebenso. "Wir mussten uns ein bisschen zu einer Entscheidung durchringen", sagt Ullrich von Küster. Immerhin tagte wegen des  Automaten-Sprengers extra ein Schöffen-Gericht. Aber mit Blick auf die künftige Lebenslage, die so genannte Sozialprognose, hielt das Gericht eine Bewährungsstrafe noch für angemessen.

Zwei Jahre Bewährung waren in dem Fall das Minimum, was das Amtsgericht aussprechen konnte, sagt Ulrich von Küster. Er hielt dem Angeklagten außerdem zu Gute, dass die Taten inzwischen schon zwei Jahre zurück liegen. 

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