SZ +
Merken

Geschäfte mit einsamen Herzen

2 400 Euro hatte Detlef S. an eine Vermittlungsagentur bezahlt – einen Teil des Geldes bekommt der Rentner nun zurück.

Teilen
Folgen

Von Maren Soehring

Fast 30 Jahre lang war Detlef S. mit seiner Frau zusammen, bevor diese Anfang 2013 nach langer Krankheit starb. „Ich war einsam, suchte nach einer neuen Partnerin für den Rest meines Lebens“, erzählt der 59-Jährige. Im Wochenkurier stieß er auf die Anzeige von „Ramona“ (53): Auch die arbeitslose Dame war demnach auf der Suche nach neuen Kontakten. Detlef. S. schrieb einen Brief, doch an der angegebenen Adresse befand sich kein Postkasten. Er wählte die Nummer, doch statt „Ramona“ meldete sich die Vertreterin eines „Freizeitklubs“. „Die Dame sagte, dass sie erst vorbeikommen müsse, bevor ich Ramona kennenlernen könne“, so Detlef S. Am Ende des Hausbesuches bezahlte er 2 400 Euro in bar, unterschrieb einen „Vermittlungsvertrag“ mit vier Monaten Laufzeit. „Sie hat mir Honig um den Mund geschmiert, ich war so blöd und habe es gemacht!“ Zu dem gestrigen Prozess vor der 7. Zivilkammer des Dresdner Landgerichts kam der drahtige Rentner in kurzen Hosen, gestreiftem Polohemd und Wut im Bauch: „Diese Unternehmen verdienen mit der Not anderer Leute Geld!“ Auf dem Klageweg versuchte S., unterstützt von einer Anwältin der Verbraucherzentrale, die 2 400 Euro zurückzubekommen.

Schwierige Kontaktaufnahme

Denn „Ramona“ habe er nie getroffen, auch die beiden anderen von der Firma vermittelten Kontakte hätten nicht seinen durchaus klaren Vorstellungen entsprochen: Zunächst habe eine Frau aus Meißen angerufen, mit der er sich auch getroffen habe. „Aber sie wollte nicht aus Meißen weg, sondern ständig mit dem Auto abgeholt werden“, so S. Auf die Zuschrift einer Dame aus Priestewitz habe er erst gar nicht geantwortet: „Ich lebe in der Kulturstadt Dresden, ziehe doch nicht in die Pampa“, so S. gegenüber dem Gericht. Bereits in der zweiten Instanz beschäftigt der Fall die Justiz. Anfang des Jahres hatte das Dresdner Amtsgericht die Klage des Rentners abgewiesen – der Fall ist nicht einfach, es geht um Kündigungs- und Widerrufsfristen und am Ende auch um den Verbraucherschutz.

So hatte der enttäuschte S. neun Tage nach Vertragsabschluss ein Widerrufsschreiben an die „JFC Julie GmbH Freizeitclub“ geschickt. Der Brief kam zurück, die Firma sei verzogen. Daraufhin nahm der Rentner, der kein Internet hat, Kontakt zur Verbraucherzentrale auf, faxte ein weiteres Schreiben, welches jedoch bei einer anderen Firma mit ähnlichem Namen landete. Als weiter nichts passierte, erhob er Ende Oktober 2013 Klage. Juristisch strittig ist, ob Verträge mit Unternehmen, die offiziell keine Partner sondern Freizeitkontakte vermitteln, fristlos und ohne Grund gekündigt werden dürfen. Außerdem prüfte das Gericht die Rechtsgültigkeit der fehlgeleiteten Widerrufsschreiben.

Nach mehrfacher Beratung sah die Kammer unter Vorsitz von Gerichtspräsident Gilbert Häfner gute Chancen für Detlef S. und schlug beiden Parteien einen Vergleich vor, dem alle zustimmten: 1600 Euro bekommt S. zurück, den Rest behält das Unternehmen für die erbrachten Leistungen. Auf Partnersuche ist der Rentner immer noch, setzt inzwischen aber auf eigene Inserate statt teure Agenturen.