Von Ralph Schermann
Uwe-Peter L. bekam es gestern schriftlich: Sein im Juli von der Polizei beschlagnahmter CD-Spieler ist für immer verloren. Das Ordnungsamt der Stadtverwaltung ordnete die endgültige Einziehung an. Dafür, dass er seine Musikanlage los ist, muss Uwe-Peter auch noch 50 Euro Gebühren berappen.
„Ein milderes Mittel zur Herstellung der Ruhe steht nicht zur Verfügung“, begründet Sachbearbeiterin Müller. Die Nachbarn von Herrn L. wird es freuen. Bereits achtmal hatten sie seit Mitte 2006 wegen Ruhestörung die Polizei gerufen. Achtmal wurden dem Krachmacher Bußgelder aufgebrummt. Geholfen hat es kaum. Jetzt hilft nur noch die Wegnahme der Geräte.
Standardeinsatz für Streifen
„Solche Extreme sind allerdings die Ausnahme“, sagt Holger Löwe, Chef des Görlitzer Polizeireviers. Die Ruhestörungen an sich sind es freilich nicht. „Fast täglich gibt es wenigstens einen Anruf wegen solcher Ordnungswidrigkeiten“, weiß er. Manchmal genügt eine Ermahnung, gelegentlich auch eine gebührenpflichtige Verwarnung, doch bereits in 101 Fällen wurden 2007 bisher auch Anzeigen aufgenommen. Auf deren Grundlage leitet das städtische Ordnungsamt dann Bußgeldverfahren ein.
Die Fülle dieser Fälle – im Sommer wegen der offenen Fenster freilich häufiger als in den anderen Jahreszeiten – gehört zum Standartprogramm aller Funkwagenbesatzungen. Seit 2003 gibt es für sie ein Handlungsschema, unterteilt nach Ruhestörungen aus Privaträumen, auf öffentlichen Plätzen oder aus Gaststätten. Dabei ist stets auch auf mögliche Ausnahmegenehmigungen zu achten. „Es gibt auch Bürger, die sich über Ruhestörung durch eine öffentliche Veranstaltung beschweren, da braucht man dann schon viel Fingerspitzengefühl“, sagt Holger Löwe. Auch das Gaststättenrecht kennt solche Grenzsituationen: „Ein Außenbetrieb, meist in Biergärten, ist bis 22 Uhr erlaubt. Ein Weiterbetrieb aber wird stillschweigend geduldet, wenn es keine Beschwerden gibt“, heißt eine solche zum Beispiel in besagtem Handlungsschema.
Polizei setzt Messgeräte ein
Die Masse der Bürgerbeschwerden richtet sich gegen private Verursacher. „Oft sind es Unstimmigkeiten zwischen den Mietern“, sagt der Polizeirat, „manchmal ist es einfach besser, die Nachbarn von einer bevorstehenden Feier zu informieren und um Verständnis zu bitten.“ Auch sollte man durchaus selbst einmal um Ruhe mahnen, statt gleich mit der Polizei zu drohen. Dass das nicht immer hilft, weiß er freilich auch: „Es gibt Krach-Ecken, da müssen wir häufiger hin.“ Und wo der Radau vom Gröhlen aus Kehlen statt aus Lautsprechern kommt, kann auch nicht einmal etwas beschlagnahmt werden. „In eine Wohnung nach Weinhübel wurden wir an einem Abend gleich viermal gerufen, da wirken offenbar auch hohe Bußgelder nicht mehr abschreckend“, sagt Löwe.
Ein besonderes Kapitel ist Lärm auf öffentlichen Plätzen. Allein die Revier-Sondergruppe „Tom“ (taktisch-operative Maßnahmen) leitete zwischen März und Oktober 90 Verfahren wegen Ruhestörung in der Öffentlichkeit ein. Hier waren es fast ausschließlich junge Leute, die unterstützt von Bier und anderen alkoholhaltigen Getränken die Lautstärke ihrer Unterhaltungen nicht mehr zügeln konnten.
Doch es wäre ein Irrglaube, Lärm nur der Jugend zuzuordnen. „Die Beschwerden richten sich gegen alle Altersgruppen und in der Stadt Görlitz auch gegen alle sozialen Schichten“, sagt Revierleiter Löwe. Und auch das verrät er: Nicht alles geschieht allein nach dem persönlichen Ohr-Gefühl. „Auch die Polizei setzt immer wieder einmal zur Kontrolle Lärmpegelmessgeräte ein.“Auf ein Wort