Von Ingo Kramer
Manchmal geht es in der Welt doch noch gerecht zu. Zumindest in der Welt des Stephan Brünn. Nachdem der Geschäftsführer des Görlitzer Mieterschutzvereins mit seiner Ansicht zu Nebenkostenabrechnungen vor dem Amts- und Landgericht verloren hatte, hat der Bundesgerichtshof die Sache anders gesehen – und Brünn recht gegeben. Nach seinem Görlitzer Fall steht fest: Mieter in ganz Deutschland dürfen grundsätzlich ihre Betriebskostenabrechnungen eigenmächtig selbst korrigieren und ihre Vorauszahlungen senken.
Konkret hatte Brünn die Interessen eines alleinstehenden älteren Herrn aus Königshufen vertreten. Er ist Mieter bei einem nicht in Görlitz ansässigen Großvermieter und möchte seinen Namen nicht in der Zeitung lesen. Für das Jahr 2009 hatte er etwa 2 000 Euro für Betriebskosten vorausgezahlt. „Wir haben dann ausgerechnet, dass der Mieter aus diesem einen Jahr ein Guthaben von 376 Euro hat“, sagt Brünn. Der Vermieter habe das anders gesehen und 84 Euro nachgefordert. Für Brünn kein Einzelfall: „Wir finden bei 80 Prozent der Betriebskostenabrechnungen Fehler.“ Oft seien es allerdings nur ganz kleine. Trotzdem rät er allen Mietern dazu, ihre Abrechnungen prüfen zu lassen. Dafür haben sie zwölf Monate Zeit.
Im konkreten Fall des Königshufeners habe der Mieterschutzbund dann einfach die Vorauszahlungen gesenkt. Damit war der Vermieter nicht einverstanden. Ein Mieter dürfe sich nicht einfach selber etwas ausrechnen und daraufhin seine Zahlungen ändern, glaubte er. „Wir haben das trotzdem knallhart so gemacht“, erklärt Brünn. Sogar noch einen Schritt weiter sei er gegangen: Er habe das bestehende Guthaben einmalig von der Miete abgezogen und dann generell die Vorauszahlungen gesenkt. Der Vermieter habe daraufhin jeden Monat eine Mahnung geschickt. Zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt befunden hat. Für den Görlitzer Mieter sei die Sache nun ausgestanden: Es gibt keine höhere Gerichtsinstanz, die den Fall anders sehen könnte.
Dass es so lange gedauert hat, kann Brünn erklären: „Der Mieter hat die Abrechnung für 2009 im Jahr 2010 erhalten.“ Dann habe die Prüfung begonnen und schließlich der Weg durch die gerichtlichen Instanzen. Dass letzterer sich lohnen kann, sei kein Einzelfall. Es ist immerhin schon das zweite Mal, dass ein Görlitzer Mieter bis zum Bundesgerichtshof gekommen ist. Beim ersten Mal im Jahr 2007 ging es aber um ein ganz anderes Thema.