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Grillen auf Privatgrundstück erlaubt

Diverse anderslautende Gerüchte haben Anwohner verunsichert. Das Großenhainer Rathaus verweist auf Polizeiverordnung und Allgemeinverfügung.

Von Thomas Riemer
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Auf privaten Grundstücken darf trotz Kontaktsperre gegrillt werden. Doch auch hier gilt: Kontakt auf Mindestmaß begrenzen.
Auf privaten Grundstücken darf trotz Kontaktsperre gegrillt werden. Doch auch hier gilt: Kontakt auf Mindestmaß begrenzen. © Timm Schamberger / dpa

Großenhain. Die Sonne ist verlockend, die verordnete Kontaktsperre frustrierend: Für so manche Familie soll dies in diesem Jahr Anlass sein, das beliebte Angrillen früher als sonst zu veranstalten. Doch am Wochenanfang verbreiteten sich im Internet Meinungen, dass dies nun nicht mehr statthaft sei.

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