Großenhain kommt Händlern entgegen

Großenhain. Eine gute Nachricht für Händler und Gewerbetreibende kommt jetzt aus der Großenhainer Stadtverwaltung. Oberbürgermeister Sven Mißbach informierte zur jüngsten Stadtratssitzung über weitere Maßnahmen zur Unterstützung in der Corona-Krise. Die Stadt plant demnach den Erlass bestimmter Gebühren gemäß der Sondernutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Großenhain.
Die Maßnahme soll der unmittelbaren Förderung der Gewerbetreibenden der Stadt dienen und betrifft nur jene Gebühren, die für die Erteilung einer Erlaubnis zur Aufstellung von Werbeaufstellern, für Warenauslagen, Außengastronomie, Imbissstände und Ähnliches zu zahlen sind. Sondernutzungsgebühren für Vollsperrungen, halbseitige Straßensperrungen, Gehwegsperrungen, Container- oder Gerüststellungen fallen ausdrücklich nicht unter diese Bestimmung. Die Regelung soll ausschließlich für das Jahr 2020 gelten.
"Trotz des geplanten Erlasses müssen Gewerbetreibende und Händler einen Antrag auf Sondernutzung stellen und sind nicht von der Antragspflicht befreit", so Rathaussprecherin Diana Schulze. Die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis mit damit verbundenen möglichen Auflagen sei gemäß der Sondernutzungs- und Gebührensatzung der Großen Kreisstadt Großenhain auch weiterhin zwingend erforderlich. Auf diese Weise wolle die Stadtverwaltung möglichem „Wildwuchs“ auf Gehwegen und Straßen vorbeugen.