Großenhainer Bad öffnet am Montag

Großenhain. Die gute Nachricht kam am Freitag: Das Großenhainer Naturerlebnisbad darf die Badesaison am 1. Juni beginnen. Das Rathaus hatte vorher ein Hygienekonzept bei den zuständigen Behörden eingereicht, das nunmehr bestätigt ist.
Allerdings müssen die Betreiber zahlreiche Auflagen erfüllen. So ist die maximale Besucherkapazität entsprechend der Größe des Bades auf 515 begrenzt. Dies durchzusetzen, werde vor allem bei Temperaturen von jenseits der 30 Grad eine Herausforderung, so Bürgermeister Tilo Hönicke. Immerhin gab es im vergangenen Jahr an drei Tagen eine Besucherzahl von weit über 1.500.
Das Team um Schwimmmeister Martin Lehmann ist derzeit dabei, die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Im Eingangs- und Kassenbereich soll ein Security-Mitarbeiter postiert werden, der unter anderem Abstandsregeln im Blick hat. Im Bad selbst wird im Schwimmerbereich eine Art "Einbahnstraßenverkehr" eingerichtet. Während der Sprungfelsen geschlossen bleibt, darf die Wasserrutsche betrieben werden - auch hier unter Wahrung eines Abstandes von 1,50 Meter zwischen den Badelustigen. Sämtliche Sportbereiche sind nutzbar. Allerdings müssen die Enthusiasten ihre Sportgeräte wie Bälle etc. selbst mitbringen. Einzige Ausnahme: Schwimmflügel können ausgeliehen werden, das Badpersonal übernimmt bei Rückgabe die sofortige Desinfektion. Außer Betrieb ist das Kinderplanschbecken. Das war allerdings auch vor Corona schon klar, weil im Juni und Juli Nachbesserungsarbeiten stattfinden. Ebenfalls geschlossen bleiben die Umkleidemöglichkeiten im Hauptgebäude. Dafür soll es vier Außengarderoben zum Umziehen geben. Für die Nutzung der Duschen werde es ein Wegesystem geben, bei dem Eingang und Ausgang separat frequentiert sind.
Tilo Hönicke hofft, dass die Badegäste "mit viel Sachverstand und Fingerspitzengefühl" handeln, um die Eröffnung der Badesaison zu rechtfertigen. In den nächsten Tagen bis zur Eröffnung sei noch Einiges zu tun, um die Vorgaben zu erfüllen. Dazu gehören die Anfertigung entsprechender Hinweisschilder sowie das Abringen von Abstandsmarkierungen, wo sie denn gefordert sind.