Chemnitz/Großweitzschen. Das Landgericht Chemnitz hat am Freitag das Urteil des Amtsgerichtes Döbeln gegen die ehemalige Hauptamtsleiterin von Großweitzschen Cornelia W. wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts unter dem vorsitzenden Richter Markus Zimmermann gab es bei der Tat in den Jahren von 2014 bis 2017 keine Grundlage für einen Betrug.
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