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Ex-Amtsleiterin ist keine Betrügerin

Am Freitag fiel vor dem Landgericht das Urteil gegen die damalige Angestellte in Großweitzschen. Zwar fälschte sie ihr Zeugnis, aber das brauchte sie nicht.

Von Erik-Holm Langhof
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Symbolfoto
Symbolfoto © Symbolbild: Rene Meinig

Chemnitz/Großweitzschen. Das Landgericht Chemnitz hat am Freitag das Urteil des Amtsgerichtes Döbeln gegen die ehemalige Hauptamtsleiterin von Großweitzschen Cornelia W. wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug aufgehoben. Nach Auffassung des Gerichts unter dem vorsitzenden Richter Markus Zimmermann gab es bei der Tat in den Jahren von 2014 bis 2017 keine Grundlage für einen Betrug.

Wie er in der Urteilsbegründung in der Prozessfortsetzung von Dienstag sagte, habe die Angeklagte zwar eine Urkunde gefälscht und somit den Gemeinderat sowie die Bürgermeister zum damaligen Zeitpunkt angelogen. Jedoch war der Titel einer Verwaltungswirtin keine Voraussetzung für den Posten der Leiterin des Hauptamtes. "Die Angeklagte hat eine Ausbildung angefangen und wollte eine Prüfung ablegen", so der Richter. "Dies geschah zwar nie, jedoch war der Abschluss keine Notwendigkeit laut Arbeitsvertrag."

Sowohl der Ex-Bürgermeister Ulrich Fleischer, als auch der jetzige Bürgermeister Jörg Burkert (parteilos) hätten sich sowohl bei dem Beschluss des Gemeinderates als auch bei einem Änderungsvertrag "grobe Fehler" geleistet. Denn in beiden Dokumenten wurde keine Einschränkung bei der Besetzung des Postens niedergeschrieben. Doch genau in diesen müsste nach Auffassung des Richters genau definiert sein, wenn es bestimmte notwendige Abschlüsse gebe.

Auch wenn es in den nachfolgenden Monaten Misstrauen bei den Gemeinderäten gab und die Angeklagte im Anschluss sogar einem Mitglied ein Dokument gezeigt habe, dass sie höchstwahrscheinlich ebenfalls gefälscht hatte, war das keine Notwendigkeit. "Weder der Bürgermeister, noch der Gemeinderat konnten genau sagen, was sie gesehen haben." 

Richter: "Doch so blöd für wie sie uns gehalten haben, sind wir nicht"

Somit bliebe ausschließlich die einmalige Urkundenfälschung Bestandteil des Urteils. "Allein eine gefälschte Urkunde in der Personalakte ist kein Grund für eine Täuschung und einen Betrug. Für die Tateinheit gibt es somit keine Grundlage mehr", erklärte Zimmermann. Auch deshalb könne das "überschüssige Gehalt" von etwa 8.000 Euro, das im damaligen Urteil Bestandteil war, nicht mehr eingezogen werden. "Die Angeklagte hat ihre Aufgaben laut Arbeitsvertrag erfüllt und dieser wurde von keiner Partei vorzeitig beendet. Somit wurde sie auch rechtmäßig vergütet." 

Dennoch erhöhte das Landgericht die Geldstrafe für die Urkundenfälschung. Im Prozess habe die Angeklagte das Gericht mehrfach belogen und vor allem in Hinblick auf die Urkundenfälschung keine klaren Aussagen gemacht. "Wir werden zwar oft angelogen. Sie haben uns jedoch hier auf eine billige Art und Weise angelogen. Doch so blöd für wie sie uns gehalten haben, sind wir nicht. Das müssen wir uns nicht gefallen lassen", sagte Richter Markus Zimmermann. 

Er erhöhte die Strafe auf 120 Tagessätze á 35 Euro (4.200 Euro). Auch die Kosten des Verfahrens wurden Cornelia W. zu 90 Prozent auferlegt. Den Rest trägt die Staatskasse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kann innerhalb einer Woche Revision einlegen.

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