Grundschulbesuch in Sachsen ab sofort freiwillig

Dresden. Im Freistaat Sachsen nehmen heute alle Schulen und Kindertagesstätten nach den coronabedingten Schließungen ihren Betrieb eingeschränkt wieder auf – mit einer Besonderheit.
Nach der erfolgreichen Klage von zwei Elternpaaren, die sich gegen einen Grundschulbesuch ihrer Kinder ab dem 18. Mai gerichtet hatte, reagierte Sachsens Kultusministerium auf den erst am Freitag ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig. Obwohl das Gericht entschied, dass lediglich die Kinder der klagenden Eltern vorerst nicht zum Unterricht in ihren Grundschulen erscheinen müssen, hob das Ministerium die Schulpflicht für alle Klassenstufen der Grundschulen ab sofort auf – auch für die bereits im Unterricht befindlichen vierten Klassen.
Stattdessen gilt nun zunächst bis zum 5. Juni, dass Eltern entscheiden können, ob ihr Kind am Unterricht in seiner Grundschule teilnimmt oder weiterhin die Lernzeit zu Hause nutzt. Diese Option gilt auch für den Primarbereich von Förderschulen. Alle Eltern wurden aufgefordert, die Schulen ihrer Kinder über ihre Entscheidung formlos zu informieren.
Wechsel zwischen Schul- und Lernzeit
Kultusminister Christian Piwarz (CDU) sagte im SZ-Interview, dass sein Haus Beschwerde gegen den Beschluss des Leipziger Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen einreichen wird. Vom Ausgang dieses Verfahrens hänge ab, wie lange der verfügte freiwillige Besuch von Grundschulen anhalten wird.
Unberührt von dem Rechtsstreit bleibt die Wiederaufnahme des Unterrichts ab dem 18. Mai für nunmehr alle Klassenstufen der Oberschulen und Gymnasien, der Berufsschulen sowie fast aller Förderschulen. Der Unterricht erfolgt dort künftig wechselweise direkt in der Schule und während weiterer Lernzeiten zu Hause. Jede Schule hat dafür ein eigenes Konzept erarbeitet, das auch die Aufteilung von Klassen, getrennte Unterrichts- und Pausenzeiten sowie Abstandsregeln in der einzelnen Einrichtung festlegt. Die Schulen dürfen zudem individuell entscheiden, ob und in welchem Ausmaß eine Maskenpflicht während des Unterrichts gilt. Verstöße dagegen dürfen allerdings nicht mit einem Unterrichtsausschluss sanktioniert werden.
Gleichzeitig nehmen heute alle Krippen, Kindergärten und Horte ihren Betrieb wieder auf. Dabei gelten strenge Hygiene- und Abstandsauflagen. So werden die Kinder nun in festen Gruppen durch die immer gleichen Erzieherinnen betreut. Die Gruppen selbst sollen untereinander keinen Kontakt haben. Im Vorfeld hatten Gewerkschaften vor Problemen gewarnt, weil es für dieses Sicherheitskonzept nicht genug Personal gibt. Aus dem Grund drohen in den Einrichtungen auch eingeschränkte Öffnungszeiten.