Grundschüler müssen am Montag nicht zur Schule

Dresden/Leipzig. Zu der für Montag geplanten Wiederaufnahme des regulären Unterrichts in allen Klassenstufen der sächsischen Grundschulen wird es vorerst nicht kommen. Der Grund ist ein am Freitag ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig, das zwei Eltern vorläufigen Rechtsschutz gewährt.
Die hatten dagegen geklagt, dass unter anderem ein 7-Jähriger ab dem 18. Mai wieder die Grundschule besuchen muss. Anlass waren jeweils Bedenken gegen die Umsetzung der vom Kultusministerium vorgegebenen Hygieneregelungen.
Die für den 18. Mai geplante Öffnung aller Klassenstufen der Grundschulen für einen regulären Unterricht stellte das Gericht nicht grundsätzlich in Frage. Das Kultusministerium reagierte am Sonnabend dennoch auf das Urteil und entschied, dass der Schulbesuch aller Grundschüler – auch der vierten Klassen – ab Montag nur noch auf freiwilliger Basis erfolgt und nicht verpflichtend ist. Diese Vorgabe gilt zunächst bis zum 5. Juni. In dieser Zeit will das Ministerium gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig in Berufung gehen und dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht klagen.
Alle betroffenen Eltern werden nun gebeten, der Grundschule formlos per Post oder E-Mail mitzuteilen, ob ihr Kind ab Montag die Schule besucht oder seiner Schulpflicht vorläufig zu Hause nachkommt.
Die ebenfalls für den Montag vorgesehene Öffnung der sächsischen Kindertagesstätten bleibt von dieser Entscheidung unberührt. Eltern können deshalb ab dem 18. Mai ihre Kinder wieder in Krippen, Kindergärten und Horten betreuen lassen.
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