Dresden/Leipzig. Zu der für Montag geplanten Wiederaufnahme des regulären Unterrichts in allen Klassenstufen der sächsischen Grundschulen wird es vorerst nicht kommen. Der Grund ist ein am Freitag ergangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig, das zwei Eltern vorläufigen Rechtsschutz gewährt.
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