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Hängepartie ums Bürgermeisteramt

Harry Güldners Amtszeit endet in wenigen Tagen. Während Jörg Jeromins Dienstantritt näher rückt, droht eine weitere Klage.

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Von Eric Weser

Über zweieinhalb Wochen sind vergangenen, seit Jörg Jeromin (Freie Wählergemeinschaft) von knapp 87 Prozent der Wähler zum neuen Strehlaer Bürgermeister gewählt wurde. Doch bis 31. Juli heißt der Rathaus-Chef in der Nixenstadt noch Harry Güldner (CDU). An dem Freitag ist damit aber definitiv Schluss.

Zuletzt gab es in Strehla vereinzelt Spekulationen, dass der Noch-Amtschef auch über das Monatsende hinaus seinen Posten vorerst behalten könnte. Dazu wird es aber definitiv nicht kommen: „Da der derzeitige Bürgermeister Herr Güldner sich um die Wiederwahl beworben hat, aber nicht wiedergewählt wurde, endet seine Amtszeit mit Ablauf des 31. Juli 2015“, teilt Manfred Engelhard, Leiter des Rechts- und Kommunalamtes im Meißner Landratsamt auf SZ-Anfrage mit. Strehla braucht also ab dem 1. August einen neuen Bürgermeister.

Wahlsieger Jörg Jeromin steht zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht zur Verfügung. Zwar seien die wesentlichen Absprachen über sein Ausscheiden mit seinem jetzigen Arbeitgeber BuS Elektronik getroffen, sagte er gestern auf SZ-Nachfrage. Seinen Posten an der Spitze von Strehlas Stadtverwaltung werde er erst im September antreten. „Der genaue Dienstbeginn wird mit der nächsten Stadtratssitzung am 25. August 2015 fixiert“, so Jörg Jeromin.

In der Luft hängt die Stadt bis dahin jedoch nicht. Dafür hat der Gesetzgeber vorgesorgt: „Mit Ausscheiden des bisherigen Bürgermeisters übernimmt der Stellvertreter vorübergehend die Geschäfte“, so Kommunalamtsleiter Engelhard. Das ist im Falle Strehlas Reimar Kalkhof (CDU), der nach der Ratswahl 2014 vom Stadtrat als Vize bestimmt wurde. Da Harry Güldner momentan im Urlaub weilt, führt Kalkhof die Amtsgeschäfte auch jetzt schon kommissarisch. Unterdessen wird der Weg für den Amtsantritt von Wahlsieger Jörg Jeromin geebnet: Das Landratsamt hat nach eigenen Angaben die Bürgermeisterwahl abschließend geprüft. „Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Mit der Bestätigung der Gültigkeit der Wahl ist noch in dieser Woche zu rechnen.“

Trotzdem: Alle rechtlichen Fragen rund um die Wahl sind noch nicht geklärt. Nach wie vor steht die Klage von NPD-Stadtrat Peter Schreiber im Raum. Schreiber geht vor dem Dresdner Verwaltungsgericht gegen den Wahlausschuss der Stadt vor, weil der ihn nicht als Kandidat für die Bürgermeisterwahl zugelassen hatte. Begründung: Mangelnde Verfassungstreue. Auf SZ-Anfrage erklärte das Dresdner Verwaltungsgericht gestern, dass zwischenzeitlich nicht mehr der Strehlaer Wahlausschuss beklagt sei, sondern der Landkreis Meißen. „Dies hatte das Gericht für sachdienlich erklärt“, so ein Sprecher. Dem Kreis müsse die Klage jetzt zunächst zugestellt werden. „Daraus ergibt sich zugleich, dass noch keine Äußerung der Gegenseite zur Klage vorliegt.“ Einen Verhandlungstermin gebe es noch nicht, so ein Sprecher des Gerichts.

Neben dieser Klage hatte Peter Schreiber auch die Strehlaer Bürgermeisterwahl angefochten. Zwar hat das Landratsamt Schreibers Einspruch Ende Juni zurückgewiesen. Doch bis Ende Juli besteht jetzt eine Einspruchsfrist; Schreiber könnte auch in diesem Fall klagen. Auf SZ-Anfrage kündigte Schreiber gestern an, er wolle den Rechtsweg weiter beschreiten.

Wählerwille ist Trumpf

Damit dem Strehlaer Wählerwillen Rechnung getragen wird, kann der Stadtrat Jörg Jeromin als sogenannten Amtsverweser bestellen, bis alle rechtlichen Fragen rund um die Wahl abschließend ausgeräumt sind, so Kommunalamtsleiter Engelhard. „Er ist dann Beamter auf Zeit, seine Amtszeit beträgt zwei Jahre, eine Wiederbestellung ist zulässig, die Amtszeit endet vorzeitig mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister.“ Als Amtsverweser führe er die Bezeichnung Bürgermeister. Und: „Die Amtszeit als Bürgermeister verkürzt sich um die Amtszeit als Amtsverweser.“