Von Jens-Rüdiger Schubert
Im seit dem 5. Februar laufenden Prozess vor dem Görlitzer Amtsgericht gegen anfangs drei Zigarettenschmuggler im gewerbs- und bandenmäßigen Umfang (SZ berichtete) wurde jetzt das zweite Urteil gesprochen. Nachdem bereits gegen Ina K. eine geringe Bewährungsstrafe verhängt wurde, sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte Christoph P. in noch größerem Maße am Zigarettenschmuggel beteiligt gewesen ist. Das Strafmaß fiel deshalb höher aus, weil ein höherer Steuerschaden zugeordnet werden konnte. Der Angeklagte P. wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der weiter laufende Prozess richtet sich jetzt nur noch gegen die Hauptangeklagte Hedwig Margarethe W., der zur Last gelegt wird, der Kopf dieser bandenmäßig organisierten Steuerhinterziehung gewesen zu sein.
Indes hat deren Rechtsbeistand allerdings die Verwendung einer Telefonüberwachung gerügt. Jetzt hängt der weitere Verlauf der Verhandlung mit davon ab, ob einer Anhörung der von den Ermittlern veranlassten Telefonüberwachung stattgegeben wird oder nicht.
Das Strafverfahren vor dem Amtsgericht ist ein Folgeprozess, nachdem bereits 2008 mehrere Beteiligte zu Haftstrafen verurteilt worden waren. Die Zigaretten in diesem ungewöhnlich umfangreichen Schmuggelverfahren wurden damals mit LKWs transportiert.