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Haftstrafe nach zweitem Missbrauchsfall

Einschlägig vorbestraft, soll sich ein Rentner in der Sächsischen Schweiz erneut an einem Mädchen vergangen haben. Vor Gericht wiegelt er ab.

Von Yvonne Popp
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Symbolbild
Symbolbild © SZ

Er wäre doch verrückt, so etwas noch einmal zu tun, sagt Günther R. Außerdem hätte es doch jemand merken müssen, wenn er das Opfer, ein damals elfjähriges Mädchen, unsittlich berührt hätte. Das alles sagt der 77-jährige Deutsche in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Pirna, wo er sich wegen Missbrauchsvorwürfen verantworten muss. 

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