Von Beowulf Kayser
SZ berichtet vom 35. Prozesstag gegen den aus Weißwasser stammenden Torsten K. (37) vor dem Landgericht Cottbus. Er ist wegen 48 verschiedenen Straftaten im Zeitraum von August 2000 bis Januar 2002 angeklagt.
„Hallo Kaschka, warum nimmst du nicht ab?“, fragte ein Pole am 8. November 2001 den Angeklagten am Telefon. Torsten K. erwiderte in Polnisch, dass er starke Rückenschmerzen habe und zum Arzt gehen müsse. Vielleicht war es auch nur ein Vorwand von K., den die Polen den Spitznamen „Kaschka“ (“Ente“) gaben.
Die vom Bundesgrenzschutz aufgezeichneten Telefongespräche zur Tat 17 (Schleusungen Anfang November 2001) machten jedenfalls am gestrigen 35. Verhandlungstag vor der 2. Großen Strafkammer deutlich, dass die polnischen „Partner“ mit erheblichen Druck am Telefon auf Torsten K. einwirkten.
„Erst wenn die Arbeit läuft, kann ich dir auch Geld geben“, sagte ein Pole auf die Frage des Angeklagten nach ‚Kohle'. „Hier gibt es sehr viele Leute, die warten“, erklärte der Schleuser auf der polnischen Seite. Angedeutet wurden 18 „Köpfe“, die mit dem Auto weggefahren werden müssten. „Hast du dir was einfallen lassen, die Leute wollen weg“, erklärte der Pole am Telefon. Sie brauchten auch nicht bis nach Berlin, sondern nur bis Mittenwalde gefahren zu werden.
Immer wieder ging es in den Telefonaten um einen Mazda, den der Angeklagte zu diesem Zweck zur Verfügung stellen sollte oder ein anderes Transportfahrzeug. „Halbe-Halbe“ wollte man bei der Finanzierung eines gebrauchten Fahrzeuges machen, das 8 000 Mark kosten und auf eine Zwischenperson zugelassen werden sollte.
Auch einen „Jungen“ mit Pass wollte der Pole mitbringen. Torsten K. war kurz vor einem Treff an der deutsch-polnischen Grenze in Bad Muskau abwartend. „Wenn das Auto erwischt wird, wer bezahlt mir dann die Auslagen?“, fragte er den Polen. „Wenig ergiebig“, kommentierte Rechtsanwalt Ralph E. Mayer die gestern vorgespielten Telefonüberwachungen in polnischer Sprache. Sie sollten eigentlich die Mitbeteiligung des Angeklagten an den Ausländer-Schleusungen im November 2001 beweisen. Auch zur Beweisaufnahme am 34. Verhandlungstag nahm der Strafverteidiger gestern vor Gericht Stellung. So hätten die drei Polizeibeamten als Zeugen lediglich bestätigt, dass im Handschuhfach des bereits zu einer Haftstrafe verurteilten Mitbeschuldigten R. aus Weißwasser am Grenzübergang Bad Muskau eine Waffe vom Typ „Makarow“ gefunden worden sei.
Der Nachweis eines Auftrages von seinem Mandanten zur illegalen Einfuhr der Pistole habe nicht angetreten werden können. Keine Indizien hätten auch die in „Augenschein“ genommenen Telefonüberwachung zum Tatvorwurf Nummer 37 (Erwerb von fünf Kilogramm Haschisch unter der Bezeichnung ‚French Paper' zum Gesamtpreis von 16 500 DM) und zu Absprachen für Straftaten in der Schweiz (Tatvorwurf 48) ergeben.
„Unrichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Angeklagte Torsten K. die bereits verurteilten Mitbeschuldigten Tino L. und Oliver M. aus Döbern zu Straftaten in der Schweiz gezwungen haben soll“, erklärte der Anwalt. Beide seien nicht wegen angeblicher Diamanten, sondern wegen gestohlener Handys und Restspuren von Betäubungsmitteln im Auto festgenommen worden.
Der Prozess wird am kommenden Montag, dem 5. Mai, fortgesetzt.