Es war ein besonders brutaler Überfall, der sich am 17. Oktober 2019 in Görlitz, unweit der Polizeidirektion und damit mitten in der Stadt ereignete. Das Urteil fiel jetzt schneller als gedacht. Und es fiel auch härter aus.
Das Landgericht Görlitz ist von der Schuld der drei angeklagten Räuber überzeugt und verurteilte sie zu mehrjährigen Haftstrafen. Der inzwischen 26 Jahre alte Haupttäter erhielt acht Jahre, sein zwei Jahre jüngerer Komplize fünf Jahre und die 36-jährige Mittäterin vier Jahre. Damit folgte der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft Görlitz, die nicht in Revision gehen wird. Ob die Verurteilten dies tun wollen, ist noch offen.
Hart auf den Kopf geschlagen
Nach Überzeugung des Gerichts unter Vorsitz von Richter Theo Dahm hat sich die Tat so abgespielt wie angeklagt: Am 17. Oktober 2019, gegen 21.50 Uhr, hatten sie in Görlitz eine 53-jährige Frau überfallen, in unmittelbarer Nähe der Polizeidirektion. Der 25-jährige Angeklagte schlug mit einem Gegenstand auf den Kopf der völlig überraschten Frau ein, sprühte ihr Pfefferspray ins Gesicht und entriss ihr die Handtasche mit solcher Gewalt, dass ein Henkel abriss.
Laut Anklage sicherte der zweite Angeklagte, ein 24-jähriger Mann, die Tat ab, während die mitangeklagte, inzwischen 36-jährige, polnische Sekretärin im Fluchtfahrzeug wartete. Unmittelbar nach der Tat flüchtete das Trio, wurde aber dank eines Zeugen, der die Polizei informierte, wenig später am Kreisverkehr der Bundesstraße 6 zur Autobahn geschnappt. Das Opfer erlitt eine Schädelfraktur und weitere erhebliche Verletzungen, trug darüber hinaus auch eine posttraumatische Belastungsstörung davon. In der Handtasche befanden sich ein Mobiltelefon, eine Geldbörse mit 50 Euro Bargeld und mehrere Ausweise, unter anderem ihr Polizeidienstausweis.
Täter standen unter Drogeneinfluss
Daran, dass die drei Angeklagten für den brutalen Überfall verantwortlich waren, gab es angesichts der klaren Situation beim Aufgriff und der Spuren keinen Zweifel. Allerdings hatte der Haupttäter in seinem Geständnis die Schuld im Wesentlichen auf sich genommen. Das Opfer sei ein Zufallsopfer gewesen, die Tat spontan und unerklärlich unter Drogeneinfluss abgelaufen, die beiden Mitangeklagten hätten wenig damit zu tun, hatten ihn nur aus Dresden abgeholt und nach Hause nach Breslau fahren wollen. Und geschlagen habe er die Frau nicht, sie müsse sich beim Sturz durch das Entreißen der Handtasche so schwer verletzt haben.
Die Hoffnung, wegen seines Drogenkonsums „Strafrabatt“ zu bekommen, erfüllte sich für den Haupttäter jedoch nicht. Und das nahezu Unbeteiligtsein der beiden anderen Angeklagten nahm das Gericht den beiden letztlich auch nicht ab und verurteilte sie zu langjährigen Haftstrafen.