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Hartz-IV-Empfängerin muss 1350 Euro zahlen

Für Beleidigung, Fahren ohne Führerschein und Urkundenfälschung erhielt eine junge Großschönauerin jetzt die Quittung.

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Von Jürgen Zacharias

Stefanie E. (26) aus Großschönau musste sich jetzt unter anderem wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Zittau verantworten. Das Gericht hatte deswegen bereits am 19. November 2011 einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe gegen sie erlassen, gegen den Stefanie E. allerdings Einspruch eingelegt hatte. Deshalb kam es nun zur Hauptverhandlung, auf der ein Urteil gefällt werden musste. Auf Nachfrage von Richter Giesbert Oltmanns gab sie beide Straftaten zu.

Was war passiert? Im Juli 2011 wird die Polizei zur Zittauer Aral-Tankstelle gerufen. Dort belagert eine Gruppe von vier jungen Männern und einer jungen Frau den Nachtschalter und belästigt den Angestellten. Die Polizei spricht gegen die jungen Leute einen Platzverweis aus, dem die fünf jungen Leute aber nicht nachkommen wollen. Im Streit mit den Polizeibeamten beschimpft Stefanie E. einen Polizeioberkommissar mit sehr derben Worten. Der nimmt die Beleidigung nicht hin und stellt Strafanzeige.

Stefanie E. verteidigt sich mit dem Argument, in dieser Nacht alkoholisiert gewesen zu sein und zudem unter dem Einfluss von Drogen gestanden zu haben. Deshalb sei sie möglicherweise aufgeregt und aggressiv gewesen. Der als Zeuge geladene Polizeioberkommissar widerspricht: Er habe vor Ort einen Alkoholtest durchgeführt. Das Ergebnis seien 0,0Promille gewesen, berichtet er. Für einen Drogentest hatte der Beamte in jener Nacht keinen Anlass entdecken können.

Zum Tatvorwurf der Beleidigung kam auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung hinzu. Ein Polizeihauptkommissar schilderte, was vorgefallen war. Danach hatte die Polizei in der Goldbachstraße einen Audi 80 beobachtet, wie er eine wegen Bauarbeiten für Fahrzeuge gesperrte Straße befuhr. Am Vorstadtbahnhof stoppten die Beamten den Wagen. Die Fahrerin, die überhaupt keinen Führerschein besessen hat, konnte weder diesen Schein noch die Fahrzeugpapiere vorweisen. Bei einer Überprüfung des Fahrzeugs stellte sich dann heraus, dass die Kennzeichen nicht zu dem Auto gehörten und außerdem die Tüv-Plakette gefälscht war. Außerdem fanden die Polizisten ein Fahrrad im Kofferraum, das in Oderwitz als gestohlen gemeldet war. Die beschriebene Fahrzeugführerin war die arbeitssuchende Verkäuferin Stefanie E. Gegen sie liegen im Bundeszentralregister bereits zwei Eintragungen vor: Eine wegen Beleidigung eines Polizeibeamten aus dem Jahre 2008 und aus dem gleichen Jahr eine Eintragung wegen Körperverletzung.

Strafmildernde Umstände, sagte die Staatsanwältin im jüngsten Verfahren, hätte sie im Verlauf der Verhandlung nicht erkennen können. Und so beantragte sie für Stefanie E. eine Gesamtstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Das Gericht folgte dem Strafantrag und verurteilte die Hartz IV-Empfängerin zu dieser Geldstrafe. Mit ihrem Einspruch hat sich die Großschönauerin keinen Gefallen getan. Hätte sie auf ihren Einspruch verzichtet, wäre nur eine deutlich niedrigere Summe fällig gewesen. Jetzt steht diese Strafe im Raum. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.