Vor fast genau drei Jahren sank ein rückwärtiger Gebäudeteil von einem der barocken Bürgerhäuser an der Inneren Lauenstraße in sich zusammen. Gestern begann vor dem Bautzener Landgericht der Prozess. Der Paderborner Bauherr Thomas Kasselmann verlangt von der Baufirma, dem Architekten und vom Statiker insgesamt 300000 EuroSchadensersatz für den Wiederaufbau des Gebäudes, so der Vorsitzende Richter Gregor Lucas. Bis zu einer Entscheidung kann es aber noch dauern. Der erste Verhandlungstag wurde fast komplett dazu gebraucht, um zu klären, welches Gericht sich mit den Schadenersatzansprüchen gegen die Baufirma befassen muss. Wahrscheinlich werde es das Dresdener Landgericht sein, sagte Lucas, eine Entscheidung kündigte er für Ende Mai an. Mit den Forderungen gegen den Architekten und den Statiker wird sich auch weiterhin das Bautzener Gericht befassen. Lucas umriss währende der Verhandlung schon einmal die Einschätzung des Gerichts. Der Architekt habe die Abstützung des Gebäudes nicht „ausreichend durchgeplant“, sagte Lucas mit Blick auf das vorliegende Gutachten. Der Architekt hätte konkrete Handlungsanweisungen geben müssen. Dabei handle sich aber nicht um die abschließende Meinung des Gerichts, betonte Lucas. Die Anhörung des Gutachters stehe noch aus.
Ähnlich verhalte es sich bei der Beurteilung der Arbeit des Statikers, so Lucas. Dieser habe die Dimension von Stahlträgern für die Abstützung „auf Zuruf“ berechnet. Die Zahlen an sich seien zwar in Ordnung. Aber wäre es nicht die Pflicht des Ingenieurs gewesen, darauf hinzuweisen, dass für die Abstützung eine Berechnung nötig sei? Auch diese Frage müsse neben zahlreichen weiteren Detailfragen noch geklärt werden, sagte Lucas.